Amt der Steiermärkischen Landesregierung

 

 

 

An das

Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, Stubenring 1     

     

1010 Wien

 

E-Mail: stellungnahmen@bmsk.gv.at

 

                                                                   

Referat für Sozialversicherungs-

und Arbeitsrecht

Bearbeiter: ORR Mag. Dr.Karin Sprachmann 
Tel.:        (0316)877-2341     
Fax:        (0316) 877-3061     
E-Mail: fa 11a@stmk.gv.at

Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen

 

 

GZ:

FA1F-16.01-3/2000-5

Bezug:

BMSK-21119/10-II/A/1/2008

Graz, am 21. Mai 2008

 

Ggst.:

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungs-gesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert werden

(SV-Holding-Gesetz);
Stellungnahme des Landes Steiermark

 


 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Zu dem mit do. Schreiben, obige Zahl, übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern- Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert werden (SV-Holding-Gesetz), wird folgende Stellungnahme abgegeben:


Die für die Begutachtung des vorliegenden Gesetzesentwurfes eingeräumte Frist von nicht einmal zwei Wochen ist völlig inakzeptabel. Innerhalb dieser kurzen Frist eine abschließende und umfassende Stellungnahme daher auch nicht möglich.

Abgelehnt wird jedenfalls die Neustrukturierung des Verwaltungskörpers, dem künftig gleich viele VertreterInnen der DienstnehmerInnen und der DienstgeberInnen angehören sollen. Dies deshalb, weil der bisherige Hauptverband der Sozialversicherungsträger, vom Grundsatz und der Historie her, die Interessen der Versicherten d.h. der DienstnehmerInnen zu vertreten hatte. Mit dieser neuen Verteilung werden die Interessen der DienstgeberInnen zu Lasten der Interessen der DienstnehmerInnen gestärkt. Dies könnte dazu führen, dass die Interessen der eigentlich Versicherten und Adressaten der Leistungen, nämlich der DienstnehmerInnen, nicht mehr in ausreichendem Maße Berücksichtigung finden.

Kritisch gesehen wird auch, dass im neu zu schaffenden Verwaltungsrat die regionalen Interessen zu wenig berücksichtigt werden. Dies deshalb, weil die Leistungen der Sozialversicherungsträger an die Versicherten zumeist regional abgehandelt werden und auf die Erfahrungen und die Praxis aus diesen Bereichen nicht verzichtet werden sollte.

Die Gesetzesentwurf sieht eine Verschlechterung und Abkehr von den bisherigen Rahmenbedingungen dar, weshalb er seitens der Steiermark abgelehnt wird.

Dem Präsidium des Nationalrates werden unter einem 25 Abdrucke dieser Stellungnahme zugeleitet. Eine weitere Ausfertigung ergeht an die E-Mail Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at.

 

 

Für die Steiermärkische Landesregierung

 

 

(Landesamtsdirektor HR Dr. Gerhard Ofner)