Österreichische
Arbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation (ÖAR)
Dachorganisation der
Behindertenverbände Österreichs

Dr. Christina Meierschitz · DW 119

E-Mail: meierschitz.recht@oear.or.at

 

 

 

 

 

Stellungnahme der

Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR), Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs,

zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern‑Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten‑Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert werden (SV‑Holding-Gesetz)

GZ: BMSK‑21119/10-II/A/1/2008       

 

 

 

Die ÖAR erlaubt sich, zu oben angeführtem Entwurf folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Ad § 441:

Dem Verwaltungsrat sollen zwei VertreterInnen des Bundesbehindertenbeirates ohne Stimmrecht angehören. Tatsächlich ist damit wohl gemeint, dass dem Verwaltungsrat zwei VertreterInnen der organisierten Behinderten angehören sollen. Um dies klarzustellen, wird angeregt, die Z 4 wie folgt neu zu formulieren:

„...zwei VertreterInnen der organisierten Behinderten, die von der im § 10 Abs. 1 Z 6 des Bundesbehindertengesetzes genannten Vereinigung zu entsenden sind.“

Sollte die im Entwurf vorgesehene Formulierung bevorzugt werden, wäre diese jedenfalls wie folgt zu ergänzen, um klarzustellen, dass zwei VertreterInnen der behinderten Menschen gemeint sind:

„...zwei VertreterInnen des Bundesbehindertenbeirates aus der unter § 9 Abs. 1 Z 7 genannten Gruppe, die vom Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz auf Vorschlag des Bundesbehindertenbeirates zu entsenden sind.“

Im übrigen fallen die verwendeten Anglizismen auf, für die ein deutsches Wort gewählt werden soll.

Der KOBV–Österreich merkt vorsorglich an, dass für den Fall, dass den VertreterInnen des Seniorenrates im Rahmen der parlamentarischen Behandlung, abweichend vom vorliegenden Entwurf, ein Stimmrecht im Verwaltungsrat eingeräumt werden sollte, ein solches Stimmrecht auch den Vertretern der Menschen mit Behinderungen einzuräumen ist.

Der ÖZIV-Tirol kritisiert, dass von den, aus dem Budget für die Sozialversicherungsträger vorgesehenen 450 Millionen Euro, mehr als 53 % für Wien aufgewendet, wahrend Tirol nur etwas über 4 % erhalten soll, Kärnten hingegen - als kleinere Versicherungseinheit - das Doppelte von Tirol erhält.

 

Wien, am 27.05.2008