STELLUNGNAHME ZUM ENTWURF DES FAMILIENRECHTS-ÄNDERUNGSGESETZES 2008

des Vereins FRAUEN BERATEN FRAUEN (Frauen- und Familienberatungsstelle Wien)

 

Wir möchten im folgenden zu einem Ausschnitt dieses Entwurfs, nämlich der verpflichtenden Beratung vor einer Scheidung, aus der Perspektive frauenspezifisch beratender Expertinnen Stellung nehmen.

 

Beratung vor einer Scheidung ist notwendig, um über die unter Umständen lebenslang wirksamen Konsequenzen Bescheid zu wissen

(z.B. Unterhaltsverzicht und damit verbundener Verlust von Sozialleistungen). Das Wissen über die eigenen Rechte bedeutet eine Stärkung des Selbstvertrauens, um Ansprüche durchzusetzen und gute Lösungen auszuhandeln und kann somit einer eventuellen Armutsgefährdung entgegenwirken.

Darum erachten die Beraterinnen des Vereins „Frauen beraten Frauen“ die verpflichtende Beratung vor einer Scheidung für grundsätzlich sinnvoll. Äußerst kritisch stehen wir jedoch einigen Kriterien dieser geplanten Scheidungsberatung gegenüber.

 

Unbedingt zu klären sind folgende Bedingungen für die Beratung:

 

 

 

Außerdem erfordert eine qualitativ hochwertige Scheidungsberatung unbedingt eine Spezialisierung auf Familienrecht.

Im Sinne der Parteilichkeit ist es meist auch nicht sinnvoll, wenn eine Beraterin / eine Anwältin beide Ehepartner beraten soll, da deren Interessen oft sehr unterschiedlich, wenn nicht sogar einander entgegengesetzt sind. Wie bei einer Mediation halten wir es darum auch hier für angemessen, individuelle Scheidungsberatung in Anspruch zu nehmen.

 

 

Die vorgesehenen 50 Euro sind nicht ausreichend, um diesen Mehraufwand abzudecken.

Scheidungsberatung ist ein Prozess, der neben juristischer Informationen auch psychosozialer Unterstützung bedarf.

 

 

 

 

Verfügung über das eheliche Gebrauchsvermögen

 

Zu der im Entwurf vorgesehenen Erweiterung der Gestaltungsfreiheit über das eheliche Gebrauchsvermögen,  vor allem was die eheliche Wohnung betrifft, äußern wir uns im Sinne der Frauen, die in der Regel schutzwürdiger sind kritisch: hier sprechen wir uns für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung aus. Vereinbarungen, die vorab getroffen werden, könnten zum Nachteil der Frau ausfallen.

 

 

Abschließend möchten wir festhalten, dass wir eine Beratung vor der Eheschließung, vor dem Eingehen dieses Vertrags, der Rechte und Pflichten beinhaltet, für sinnvoll halten.

 

 

 

Mag.a Bettina Zehetner und Dr.in Barbara Stekl

für das Team von „Frauen beraten Frauen“