Gz BKA-601.516/0002-V/A/5/2007

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bearbeiter Herr Ing. Dr. Erich PÜRGY

Pers. E-mail erich.puergy@bka.gv.at

Telefon (+43 1) 53115/4207

Ihr Zeichen S91001/2-ELeg/2007

An das

Bundesministerium für Landesverteidigung

Roßauer Lände 1

1090 Wien

 

Per Mai:

posteingang@bmlv.gv.at

 

Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

 

 

 

Betrifft:  Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001 und das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert werden;

Begutachtung; Stellungnahme

Zum mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf samt Beilagen nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst wie folgt Stellung:

I. Zum Gesetzesentwurf:

Zur Promulgationsklausel:

In der Wortfolge „BGBl. I Nr. 146“ sollte das geschützte Leerzeichen zwischen „I“ und „Nr.“ entfallen.

Zu Z 3 (§ 61 Abs. 31):

Die Beistriche vor und nach der Wortfolge „in der bis zum In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2007 geltenden Fassung“ könnten ebenso entfallen.

 

II. Zu  den Erläuterungen:

1. Zum Allgemeinen Teil der Erläuterungen:

Im ersten Satz nach der Überschrift „Hauptgesichtspunkte des Entwurfes“ hätte die Fundstelle des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2005 „BGBl. I Nr. 58“ zu lauten.

Diese Stellungnahme wird im Sinne der der Entschließung des Nationalrates vom 5. Juli 1961 u.e. auch dem Präsidium des Nationalrats zur Kenntnis gebracht.

 

 

28. März 2007

Für den Bundeskanzler:

i.V. Harald DOSSI

 

 

 

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