Gz BKA-F147.310/0034-II/3/2008

bearbeiterin Frau Mag. Sandra ULRICH

Pers. E-mail Sandra.ULRICH@bka.gv.at

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Ihr Zeichen ●GZ BKA-600.064/0006-V/2/2008

 

 

Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst

  

 

v@bka.gv.at

 

 

 

 

 

 

Betreff: Bundesgesetz über Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ-Bundesgesetz – EVTZ BG) - Begutachtung; Stellungnahme der Sektion II

 

 

Seitens der Sektion II des Bundeskanzleramtes wird zu dem im Betreff genannten Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Im vorliegenden Entwurf wurde die sprachliche Gleichbehandlung nicht durchgehend angewandt und es sind vor allem folgende Formulierungen zu beanstanden:

-       der Bundesminister

-       der Landeshauptmann (hingewiesen wird auf die amtierende Landeshauptfrau Mag.a Gabi Burgstaller)

 

Im Sinne der Legistischen Richtlinien – Punkt 10 – Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann- hsg. vom Bundeskanzleramt, im Sinne des Regierungsprogramms für die XXII. Gesetzgebungsperiode und des Ministervortrages vom 2. Mai 2001 zum Thema „Geschlechtergerechter Sprachgebrauch“ sind personenbezogene Ausdrücke so zu wählen, dass Frauen und Männer gleichermaßen bezeichnet sind.

 

Das Deutsche kennt im Wesentlichen drei Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu formulieren:

 

·        Paarformen (z.B.: der/die Bundesminister/in; die BundesministerInnen)

·        Geschlechtsneutrale oder geschlechtsabstrakte Ausdrücke

·        Umformulierungen

 

Es darf ersucht werden eine durchgehende geschlechtergerechte Sprache einzusetzen.

 

 

Diese Stellungnahme wird auch an das Präsidium des Nationalrates übermittelt.

 

 

 

 

Für die Bundesministerin:

 

 

 

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