Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

E-Mail: begutachtung@bmukk.gv.at

 

 

ZAHL

DATUM

CHIEMSEEHOF

2001-BG-491/6-2008    

29.8.2008

* POSTFACH 527, 5010 SALZBURG

 

 

landeslegistik@salzburg.gv.at

 

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2164

TEL  (0662) 8042 -

2580

 

 

 

 

BETREFF

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz geändert wird; Stellungnahme

Bezug: Zl BMUKK-12.662/5-III/2/2008

 

                                                                      

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

 

Zum im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf gibt das Amt der Salzburger Landesregierung folgende Stellungnahme bekannt:

 

1. Allgemeines:

Das Land Salzburg begrüßt die eingeräumte Möglichkeit der flexibleren Gestaltung der Schulsprengel und vor allem die Delegierung der Entscheidung über die Gestaltung der Schulsprengel an die Länder. Grundlegend steht das Land Salzburg einer freien Schulwahl vor allem im Sinne der Kinder offen gegenüber. Für eine vorausschauende Ressourcenplanung und Planung der Investitionsvorhaben sind aber sowohl für das Land als auch für die Schulerhalter (Gemeinde) Sprengelgrenzen notwendig. Darüber hinaus würde eine gänzliche Sprengelauflösung zahlreiche regionale Probleme mit sich bringen. Das Land Salzburg wird daher derartige Bestimmungen im Ausführungsgesetz verankern.


2. Zu einzelnen Bestimmungen:

 

Zu Z 3:

Unbeschadet der Ausführungen in den Erläuterungen, die die Beibehaltung der landesgesetzlichen Sprengelregelungen ausdrücklich für zulässig erklären, ist im § 13 explizit klarzustellen, dass die freie Schulwahl ihre Grenze in allfälligen landesrechtlichen Sprengelregelungen und -festlegungen  findet. Ferner wird angeregt, die Bestimmung dahin zu ergänzen, dass die pädagogischen Interessen der Schulpflichtigen bei Verfahren zur Umsprengelung als vorrangig anzusehen sind.

 

Gleichschriften dieser Stellungnahme ergehen ue an die Verbindungsstelle der Bundesländer, an die übrigen Ämter der Landesregierungen, an das Präsidium des Nationalrates und an das Präsidium des Bundesrates.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Landesregierung:

Dr. Herbert Prucher

Landesamtsdirektor-Stellvertreter

 

 

 

 

 

Ergeht nachrichtlich an:

1. – 8. E-Mail an: Alle Ämter der Landesregierungen

9.       E-Mail an: Verbindungsstelle der Bundesländer vst@vst.gv.at

10.     E-Mail an: Präsidium des Nationalrates begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

11.     E-Mail an: Präsidium des Bundesrates peter.michels@parlament.gv.at

12.     E-Mail an: Bundeskanzleramt vpost@bka.gv.at

13.     E-Mail an: Institut für Föderalismus institut@foederalismus.at

14.     E-Mail an: Abteilung zu do Zl 202-164/37-2008

16.     E-Mail an: Abteilung zu do Zl 21102-GEV/146/7-08

zur gefl Kenntnis.