Anschrift

An das
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1012 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Himmelpfortgasse 4-8
Postfach 2
A-1015 Wien

Sachbearbeiterin:
Mag. Simone Kalbitzer
Telefon +43 (1) 514 33 1232
Fax 0171015731232
e-Mail Simone.Kalbitzer@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-111308/0010-I/4/2007

 

 

 

Betreff:

»Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden (SRÄG 2007);

Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen;

(Frist: 29. März 2007)

 

Erledigungstext:

»Zu dem im Betreff genannten Begutachtungsentwurf beehrt sich das Bundesministerium für Finanzen wie folgt Stellung zu nehmen:

 

1.) Ad Adaptierung der Zugangsvoraussetzungen bei der „Hacklerregelung“:

 

Die Zugangsvoraussetzungen bei der „Hacklerregelung“ sollen dahingehend adaptiert werden, dass Männer, die zwischen 1.7.1950 und 31.12.1950 geboren sind, mit 60 (statt mit 60,5) Jahren und Frauen, die zwischen 1.7.1955 und 31.12.1955 geboren sind, mit 55 (statt mit 55,5) Jahren diese Pension in Anspruch nehmen können.

 

Die geplante Maßnahme verursacht zwar erst ab 2010 finanzielle Auswirkungen, ist aber im Budgetpfad des Regierungsprogramms betreffend das Jahr 2010 nicht bedeckt. Die Regelung wird daher aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen abgelehnt.


 

2.) Ad Verbesserung der freiwilligen Pensionsversicherung für die Pflege naher Angehöriger:

 

Bei der Pflege naher Angehöriger sollen für 48 Monate zusätzlich zum Dienstgeber‑Anteil bei der Pflegestufe 4  50 % des Dienstnehmer‑Anteils und ab der Pflegestufe 5 der Dienstnehmer‑Anteil zur Gänze vom Bund übernommen werden. Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz rechnet diese Aufwendungen nicht dem Bundesbeitrag in der Pensionsversicherung zu und führt aus, dass die Maßnahme stattdessen aus dem Kapitel 15 des BMSG bedeckt werden soll.

 

Die geplante Maßnahme ist in den Kuchenstücken für das Budget 2007/2008 und auch im Budgetpfad des Regierungsprogramms nicht enthalten. Die Maßnahme war auch nicht Gegenstand der Budgetverhandlungen, eine Möglichkeit zur Bedeckung in Kapitel 15 kann seitens des Bundesministeriums für Finanzen nicht gesehen werden. Die gegenständliche Maßnahme wird daher abgelehnt.

 

3.) Ad Verschiebung des Termins zur Ermittlung eines langfristigen finanziellen Mehrbedarfs in der PV samt Vorschlägen zur Aufteilung auf die Nachhaltigkeits-faktoren und die daran anknüpfende Berichtspflicht um 3 Jahre:

 

Im Regierungsprogramm der XXIII. Legislaturperiode wird auf Seite 108/109 zum Nachhaltigkeitsfaktor ausgeführt, dass die Verhandlungspartner übereinkommen, dass der bestehende Nachhaltigkeitsfaktor in Richtung einer Pensionsautomatik mit Wirksamwerdung ab 2010 abgeändert wird; Veränderungen der Lebenserwartung führen automatisch zur Aktivierung des Nachhaltigkeitsfaktors. Die Aufschiebung erscheint aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen im Hinblick auf das o.a. Vorhaben kontraproduktiv und wird daher abgelehnt.

 

4.) Sonstiges:

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch seitens des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend eine Änderung des ASVG im Rahmen eines Sammelgesetzes (Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Tierarzneimittelkontrollgesetz, das Tiergesundheitsgesetz, das Tierschutzgesetz und das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert werden) dem Bundesministerium für Finanzen zur Begutachtung übermittelt wurde. Diese Begutachtungsfrist endete am 26. Februar 2007.

 

Im Regierungsprogramm der XXIII. Legislaturperiode ist die verpflichtende Anmeldung von Arbeitnehmern zur Sozialversicherung vor Dienstbeginn vorgesehen. Dies ist eine wirkungsvolle Betrugsbekämpfungsmaßnahme, die die Schwarzarbeit eindämmen würde.

 

Es wird daher diesbezüglich angeregt, das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend herzustellen und auch diese legistische Änderung vorzunehmen.

 

Im Hinblick auf die obigen Ausführungen kann derzeit dem gegenständlichen Gesetzesentwurf seitens des Bundesministeriums für Finanzen nicht zugestimmt werden.

 

Dem Präsidium des Nationalrates wurde die Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen zum vorliegenden Entwurf in elektronischer Form zugeleitet.

 

20.03.2007
Für den Bundesminister:
Mag. Simone Kalbitzer
(elektronisch gefertigt)