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An das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz Stubenring 1 1010 Wien
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Organisationseinheit: |
BMGFJ - I/B/9 (ASVG-Legistik) |
Sachbearbeiter/in: |
Mag. Doris Seier |
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E-Mail: |
doris.seier@bmgfj.gv.at |
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Telefon: |
+43 (1) 71100-6451 |
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Fax: |
+43 (1) 7110016382 |
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Geschäftszahl: |
BMGF-96101/0004-I/9/2007 |
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Datum: |
30.03.2007 |
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Ihr Zeichen: |
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stellungnahmen@bmsk.gv.at |
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Betrifft: Entwurf eines Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2007 (SRÄG 2007)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend bezieht sich auf den per e-mail vom 15. Februar 2007 übermittelten Entwurf eines SRÄG 2007 und nimmt dazu Stellung wie folgt:
Zu Art. 1 Z 1 idFdE (§ 19a Abs. 1 ASVG):
Die vorgeschlagene Regelung wird seitens des ho. Ressorts grundsätzlich begrüßt, jedoch darauf hingewiesen, dass aufgrund des durch diese Form der Selbstversicherung gegebenen Anspruches auf ein fixes Wochengeld dem Familienlastenausgleichsfonds, der mit 70 % die Hauptlast des für das Wochengeld entstehenden Gesamtaufwandes trägt, jedenfalls Kosten entstehen werden.
Weiters wäre hinsichtlich der vorgeschlagenen Regelung zu überlegen, inwieweit sich die sich daraus ergebende pensionsversicherungsrechtliche Besserstellung kindererziehender Personen gegenüber anderen, ebenfalls nach § 19a ASVG selbstversicherten Personen sachlich rechtfertigen lässt. Als Alternative dazu könnte auch eine Änderung des § 16 ASVG erfolgen.
Zu Art. 1 Z 2 idFdE (§§ 44 Abs. 1 ASVG, 26a GSVG und 23a BSVG ):
Auch hinsichtlich der mit dieser Regelung vorgesehenen – und wiederum grundsätzlich zu begrüßenden - Einführung der Valorisierung der Beitragsgrundlagen für die Zeiten der Kindererziehung ist wiederum darauf hinzuweisen, dass diese zu einer starken Kostenbelastung des ohnehin schon hoch verschuldeten Familienlastenausgleichsfonds führt.
Diese Stellungnahme wird unter der Adresse begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at in elektronischer Form an das Präsidium des Nationalrates übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Bundesministerin:
Hon.-Prof. Dr. Gerhard Aigner
Beilage: 0
Elektronisch gefertigt