Textfeld: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Stubenring 1
1010 Wien

Eisenstadt, am 09.09.2008

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2344

Mag.a Martina Weinhandl

 

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B699-10005-9-2008

Betr: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Bundeswettbewerbsbehörde (Wettbewerbsgesetz 2008) neu erlassen wird, und das Kartellgesetz 2005, das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen, das Telekommunikationsgesetz 2003, das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz u.a. geändert werden (Wettbewerbs­behördenreorganisationsgesetz 2008); Stellungnahme im Begutachtungsverfahren

 

Bezug:   BMWA-56.141/0002-C1/4/2008        

 

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Bundeswettbewerbsbehörde (Wettbewerbsgesetz 2008) neu erlassen wird, und das Kartellgesetz 2005, das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbs­bedingungen, das Telekommunikationsgesetz 2003, das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz u.a. geändert werden (Wettbewerbsbehörden­reorganisations­gesetz 2008), erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung Folgendes mitzuteilen:

 

In § 11 Abs. 1 fällt auf, dass zwar Zusammenschlüsse anzumelden sind, eine eindeutig einem bestimmten Verantwortlichen zuordenbare Verpflichtung jedoch fehlt. In weiterer Folge wird lediglich ausgeführt, dass jeder beteiligte Unternehmer zur Anmeldung „berechtigt“ ist. Außerdem hat man den Eindruck, dass vielleicht nicht ganz klar ist, ob mit „Unternehmer“ nur natürliche Personen oder auch juristische Personen oder Ähnliches gemeint sind.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlament.gv.at“.

 

Mit freundlichen Grüßen!

 

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 09.09.2008

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller