LANDESSCHULRAT  FÜR  VORARLBERG


 


*800000_4432905*

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A-6901 Bregenz, Bahnhofstraße 12

http://www.lsr-vbg.gv.at

DVR: 0106879

Zahl: 800000.03/0006/2007

                       Bregenz, 20.03.2007

(Bei Antwortschreiben bitte anführen)

 

 

An das

Bundesministerium für Gesundheit,

Familie und Jugend

Radetzkystraße 2

1031 Wien

 

E-mail: gundula.sayouni@bmfj.gv.at

             begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

            

Sachbearbeiterin:

LSDin HR Mag. Dr. Evelyn Marte-Stefani

Telefon - DW: 05574 4960 610
Fax: 05574 4960 408

e-mail: office.lsr@lsr-vbg.gv.at

 

 

Novelle zu § 37 Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 – Begutachtungsverfahren – Stellungnahme

GZ: BMGFJ – 421600/0004-II/2/2007

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

der Landesschulrat für Vorarlberg nimmt gemäß § 7 Abs. 3 Bundesschulaufsichtsgesetz, BGBl. Nr. 240/1962 idgF., wie folgt Stellung:

 

 

Zu Z 1 (§37 Abs. 1)

 

Durch die geplante Regelung wird die Mitteilungspflicht an die Jugendwohlfahrtsträger von den Behörden auf Einrichtungen zur Betreuung oder zum Unterricht Minderjähriger ausgedehnt.  

 

Falls konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohles vorlagen, wurde bereits bisher, flankierend zu schulinternen Maßnahmen durch die Schulbehörden bzw. auch durch die einzelnen Schulen direkt Kontakt mit dem zuständigen Jugendwohlfahrtsträger aufgenommen, um Beeinträchtigungen des Kindeswohles möglichst frühzeitig zu unterbinden. Nach den bisherigen Erfahrungen in Vorarlberg erscheint eine gesetzliche Regelung entbehrlich.

 

Im Übrigen wird mit allem Nachdruck darauf hingewiesen, dass durch die vorgesehene Regelung die Lehrerschaft mit einer kaum zumutbaren Verpflichtung mit wesentlichen Rechtsfolgen belastet wird. Nach Auffassung des Landesschulrates wäre eine Intensivierung

 

 

des Controllings durch die verschiedenen Behördenstrukturen, bspw. den häuslichen Unterricht betreffend, zielführender. Schließlich bestehen auch Bedenken gegen eine Anlassgesetzgebung.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Amtsführenden Präsidenten

HR Mag. Dr. Evelyn Marte-Stefani

Landesschulratsdirektorin

 

 

Elektronisch gefertigt

 


 

 

 

Abschriftlich an:

 

Amt der Vorarlberger Landesregierung

Abt. Gesetzgebung

E-Mail: land@vorarlberg.at