Stellungnahme der

 

 

Plattform Thermik

 

 

zum

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das

Altlastensanierungsgesetz geändert wird

(ALSAG-Novelle 2007)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 24.4.2007

 


Stellungnahme

 

Die Mitglieder der „Plattform Thermik“ (Unternehmen aus dem Bereich der thermischen Abfallbehandlung und der Energiewirtschaft) anerkennen grundsätzlich die Notwendigkeit der Förderung der Sicherung bzw. Sanierung bestehender Altlasten und sind auch bereit, im ökologisch und ökonomisch gerechtfertigten Ausmaß, zu deren Finanzierung beizutragen.

Gemäß der nunmehr vorgesehenen Novelle des Altlastensanierungsgesetzes (ALSAG-Novelle 2007) ist vorgesehen, den seit 1. Jänner 2006 geltenden Altlastenbeitrag für das Verbrennen von Abfällen und die Herstellung von Brennstoffprodukten aus Abfällen von 7 €/t auf 7,5 €/t ab 1. Jänner 2009 zu erhöhen.

Dazu hält die „Plattform Thermik“ fest, dass gemäß den Angaben des Bundesabfallwirt­schaftsplans 2006 in Österreich Verbrennungskapazitäten für Siedlungsabfälle im Ausmaß von 1,7 Millionen Tonnen und für weitere Abfälle von 2,9 Millionen Tonnen bestehen. Die Schaffung dieser Verbrennungskapazitäten war politisch gewünscht und wurde insbeson­dere durch die Deponieverordnung und die bis 2006 bestehende Altlastenbeitragsfreiheit bewußt gefördert.

Bereits die Einführung der Beitragspflicht für die Verbrennung von Abfällen mit 7 €/t seit 1. Jänner 2006 erfolgte zu einem Zeitpunkt, zu dem von den abfallwirtschaftlich tätigen Unter­nehmen dem gesetzlichen Lenkungsauftrag durch Errichtung von entsprechenden Kapazität­en weitestgehend entsprochen wurde. Die zum damaligen Zeitpunkt nicht vorhersehbare Einführung der Beitragspflicht erfolgte somit nachdem die Investitionen in neue Verbrenn­ungskapazitäten bereits weitgehend getätigt waren und anderweitige Dispositionen nicht mehr getroffen werden konnten. Entsprechende Stellungnahmen der „Plattform Thermik“, wonach diese zusätzliche Belastung den abfallwirtschaftlichen Zielsetzungen und den Bestrebungen zur Verminderung der der Treibhausgasemissionen zuwider laufen, blieben weitestgehend unberücksichtigt.

Die nunmehr vorgesehene Erhöhung des Altlastenbeitrages um 0,5 €/t entspricht unter Zugrundelegung der oben angeführten Verbrennungskapazitäten von 4,6 Millionen Tonnen einer jährlichen Mehrbelastung jener Unternehmen, welche die äußerst positive abfall­wirt­schaftliche Entwicklung in Österreich überhaupt erst möglich gemacht haben, um weitere 2,5 Millionen €. Diese Mehrbelastung soll überdies in etwa zeitgleich schlagend werden, wie jene, die aufgrund der geplanten Novelle der Deponieverordnung 2007 auf diese Unter­nehmen zukommen werden.

Vor diesem Hintergrund wird seitens der „Plattform Thermik“ eine weitere Erhöhung des Altlastenbeitrags auf die Verbrennung von Abfällen vehement abgelehnt.

Vielmehr wird neuerlich und unter Bezugnahme auf die mehrfach dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mitgeteilten Bedenken angeregt, generell die Unterwerfung der ökologisch vorteilhaften Verbrennung von Abfällen unter das Altlastenbeitragsregime zu überdenken. Der eingeschlagene Weg zur Schonung von Ressourcen und zur Verminderung der Treibhausgasemissionen darf durch ständige weitere Belastungen und Erschwernisse nicht gefährdet werden.

Die Mitglieder der „Plattform Thermik“ ersuchen um Berücksichtigung Ihrer Stellungnahme und stehen für eine konstruktive Zusammenarbeit zur Erarbeitung konkreter ökologisch und ökonomisch ausgewogener Vorschläge gerne zur Verfügung.