Österreichische Dr.
Christina Meierschitz ·
DW 119 E-Mail:
meierschitz.recht@oear.or.at
Arbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation (ÖAR)
Dachorganisation der
Behindertenverbände Österreichs
Stellungnahme der
Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR), Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs,
zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden.
Die ÖAR erlaubt sich, anlässlich der geplanten Änderungen des ASVG und BSVG nachfolgende Forderung einzubringen:
Die ÖAR unterstützt damit die seit langem vorgebrachten Anliegen des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, Blindenführhunde als Maßnahme der medizinischen Rehabilitation im § 154a ASVG festzuschreiben
In Österreich sind zurzeit 98 nach § 39a Bundesbehindertengesetz geprüfte Blindenführhunde im Einsatz.
Seit 1989 werden pro Jahr zirka 10 bis maximal 15 geprüfte Blindenführhunde an Neubewerber oder Wiederbeschaffung von den in Österreich 3 ansässigen Blindenführhundeschulen ausgeliefert.
Die Kosten pro Hund liegen zwischen 22.000 € und 25.000 €, je nach Einschulungserfordernis und Zusatzausbildung für blinde und hochgradig sehbehinderte Personen mit Zusatzbehinderung.
Der jährliche finanzielle Aufwand für die Übernahme der Kosten eines Blindenführhundes als medizinische Rehabilitationsmaßnahme würde den Betrag von € 500.000,--- nie überschreiten.
Die ÖAR und der ÖBSV als Vertreterorganisation der blinden und hochgradig sehbehinderten Mitbürger sehen derzeit den Gleichheitsgrundsatz bei Erbringen von Leistungen verletzt, da zum Beispiel Körperersatzstücke (§ 154a ASVG) als medizinische Rehabilitationsmaßnahme zurecht anerkannt werden
Wien, am 13.04.2007