Österreichische
Arbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation (ÖAR)
Dachorganisation der
Behindertenverbände Österreichs

Dr. Christina Meierschitz · DW 119

E-Mail: meierschitz.recht@oear.or.at

 

 

 

 

 

Stellungnahme der

Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR), Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs,

zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden.

 

 

 

Die ÖAR erlaubt sich, anlässlich der geplanten Änderungen des ASVG und BSVG nach­folgende Forderung einzubringen:

Die ÖAR unterstützt damit die seit langem vorgebrachten Anliegen des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, Blindenführhunde als Maßnahme der medi­zinischen Rehabilitation im § 154a ASVG festzuschreiben

In Österreich sind zurzeit 98 nach § 39a Bundesbehindertengesetz geprüfte Blindenführ­hunde im Einsatz.

Seit 1989 werden pro Jahr zirka 10 bis maximal 15 geprüfte Blindenführhunde an Neube­werber oder Wiederbeschaffung von den in Österreich 3 ansässigen Blindenführhunde­schulen ausgeliefert.

Die Kosten pro Hund liegen zwischen 22.000 € und 25.000 €, je nach Einschulungs­erfordernis und Zusatzausbildung für blinde und hochgradig sehbehinderte Personen mit Zusatzbehinderung.

Der jährliche finanzielle Aufwand für die Übernahme der Kosten eines Blindenführhundes als medizinische Rehabilitationsmaßnahme würde den Betrag von € 500.000,--- nie über­schreiten.

Die ÖAR und der ÖBSV als Vertreterorganisation der blinden und hochgradig sehbehin­derten Mitbürger sehen derzeit den Gleichheitsgrundsatz bei Erbringen von Leistungen verletzt, da zum Beispiel Körperersatzstücke (§ 154a ASVG) als medizinische Rehabili­tationsmaßnahme zurecht anerkannt werden

 

 

Wien, am 13.04.2007