Amt der Steiermärkischen Landesregierung

 

 

     

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GZ:

FA1F-11.01-10/2000-37

Bezug:

BKA-601.999/0003-V/A/1/2007     

Graz, am 19. April 2007

 

Ggst.:

Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle (Wahlrecht);
Stellungnahme des Landes Steiermark.

 


 

Zu dem mit do. Schreiben vom 30. März 2007, obige Zahl, übermittelten Entwurf einer Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle wird folgende Stellungnahme abgegeben:

Soweit bekannt ist, ist geplant, dass die ggst. Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten soll. Die auf Grund der BV-G-Novelle erforderlichen Änderungen der Landtags- und Gemeinderatswahlordnungen können daher erst nach dem 1. Jänner 2008 vom Landtag beschlossen werden.

In Graz sollen aber bereits am 20. Jänner 2008 die Gemeinderatswahlen stattfinden. Eine zeitgerechte Umsetzung der B-VG-Novelle für diese Wahl ist rechtlich nicht möglich. Um zu verhindern, dass diese Wahl auf der Grundlage einer verfassungswidrigen Wahlordnung durchgeführt wird, darf dringend gebeten werden, diesem Umstand durch entsprechende (Übergangs)Regelungen Rechnung zu tragen.

Dem Präsidium des Nationalrates werden unter einem 25 Abdrucke dieser Stellungnahme zugeleitet. Eine weitere Ausfertigung ergeht an die E-Mail Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at.

 

Für die Steiermärkische Landesregierung

 

 

(Landeshauptmann Mag. Franz Voves)