Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für ein Klima- und Energiefondsgesetz

Dr. Günter Wind, Verein panSol > Klimaschutz : Energie : Umwelt

Eisenstadt, 08.05.07

Der Umweltdachverband hat uns den Gesetzesentwurf zukommen lassen.

Wir wollen zu diesem Entwurf wie folgt Stellung nehmen:

1 Notwendigkeit zur Einführung eines Klimas- und Energiefondsgesetzes:

Trotz der bisher getroffenen Maßnahmen steigen die Treibhausgasemissionen in Österreich immer noch an und entfernen uns immer mehr von den Klimaschutzzielen.

Dies zeigt ganz deutlich, dass Maßnahmen noch viel tief greifender – vor allem im Bereich der Energieeffizienz, Verkehr und Wirtschaft umzusetzen sind. Die Einrichtung von Klima- und Energiefonds kann daher nur ein weiterer Schritt von vielen sein.

2 Energieeffizienz – Ökologisierung des gesamten Wirtschafts- und Steuersystem notwendig

Die bisherigen Bemühungen um Energieeffizienz, die unter den derzeitigen Rahmenbedingungen wirtschaftlich darstellbar sind oder auf Motivation zum Klimaschutz, Imagepflege, usw. aufbauen, sind in der Ergiebigkeit so gering, dass hiermit überhaupt keine Chance gegen das allgemeine Wirtschaftswachstum besteht, das meist mit einer Zunahme des Ressourcen- und Energiebedarfs einhergeht.

Vielfach haben die bisherigen Förderungen nur zu einer Energieeinsparung in Nischen geführt, während die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (billige Energie, teurer Arbeitszeit) in vielen privaten und wirtschaftlichen Bereichen keinen Anreiz für Energiesparen bieten. Z.B. Die Förderungen für Passivhäuser, Biomasseheizungen werden in Anspruch genommen, aber gleichzeitig errichten dieselben Fördernehmer private Schwimmbäder, beheizte Garagenauffahrten, …, die den Energiebedarf wieder in die Höhe treiben, sodass die Wirksamkeit dieser Förderungen verpufft. Hintergrund eines wenig energiebewussten Lebensstils ist das äußerst ungünstige Verhältnis Arbeitszeit zu Energie, das z.B. Prof. Hass von der TU-Wien in einer seiner Studien ganz klar herausgearbeitet hat.

Wirksame Energieeffizienzmaßnahmen benötigen unbedingt einen höheren Energiepreis – damit sich die Einsparung auszahlt, und gleichzeitig günstigere Arbeitskosten, damit Effizienzmaßnahmen und Beratung leistbar sind. Verzerrte Darstellungen, dass weniger effektive Maßnahmen finanzielle attraktiver sind, werden im Gegensatz von spezifischen Förderungen an der Basis verhindert. Die Motivation - höhere Energiekosten, attraktive günstige und konkurrenzfähige Arbeitzeit – ist eine ganz grundlegende und daher eine einfache sehr effektive Maßnahme, an deren Umsetzung die Bundesregierung schnellstens und massiv arbeiten muss und sich dafür um Partnerschaften in der EU verstärkt bemühen sollte.

Besteuern wir, was uns schadet (nicht erneuerbare Ressourcen) und entlasten wir, was uns nützt und wichtig ist (Arbeitszeit) - > sollte zu Leitgedanken der kommenden Steuerreform werden.

3 Fonds zur Energieeffizienz – ein gutes /notwendiges Instrument zur Unterstützung der Übergangsschritte zu einem ökologischen Wirtschaftssystems

„Keine Angst vor einem dreifachen Energiepreis – wer 2/3 der Energie einspart, hat keine höheren Energiekosten als bisher!“ Natürlich sind gewaltige Investitionen zur Verbesserung der Effizienz erforderlich. Diese Investitionen müssen mit Hilfe der Energiefonds rasch umgesetzt werden.

4 Fonds darf nicht zur Verbesserung von Fossilenergieanwendungen (CO2-Sequestrierung, …) verwendet werden

Die Formulierung des Gesetzes schließt leider nicht aus, dass Effizienzsteigerungen im Bereich der Fossilenergieanwendungen gefördert werden.

Insbesondere erscheint es uns sehr wichtig, dass keine Mittel aus dem Fonds zur Verbesserung fossiler Technologien (Clean-Coal-Technologies, CO2-Sequestrierung, Wirkungsgradsteigerungen) eingesetzt werden, da diese keine zukunftsfähigen nachhaltigen Lösungen darstellen.

5 Effizienzmaßnahmen §3 Absatz (2)

Wir schlagen folgende Ergänzung vor:
7. Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung (Raumplanung, Verdichtung, Regionalsierung….)

6 NGO müssen im Expertenbeirat vertreten sein

Die NGO’s haben in den vergangenen Jahren als Anwalt des Klimaschutzes enorme Beiträge zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und zur Bewusstseinbildung geleistet.

Diese Organisationen habe es daher verdient und wir erachten es als unbedingt notwendig, dass sie mindestens einen fixen (von den NGO’s selbst bestimmten) Vertreter im Expertenbeirat stellen, der die Rolle des Anwalts für Klimaschutz einnimmt.

Bitte dies im Gesetzestext verankern!

7 Bewertung von eingereichten Projekten

Für die Beurteilung der Förderwürdigkeit eingereichter Projekte, sollte in erster Linie über eine umfassende Lebenszyklusanalyse entschieden werden. Z.B. Biotechnologien müssen alle Emissionen von der Saatgutproduktion über Transporte, Pflanzenchemie, Dünger, Feldbearbeitung, Ernte, weitere Verarbeitungs- und Umwandlungsschritte, Verteilung, Errichtung und Abbau von Anlagen … berücksichtigt werden, um die Mittel und die Technologie-Entcklung in eine zukunftsfähige Bahn zu lenken.

Weiterer wichtiger Punkt: Das Biomassepotenzial ist lt. Biomasseaktionsplan auf 15% (bez. Primärenergiebedarf) begrenzt. Biomasse – als einziger regelbarer erneuerbarer Energieträger – ist daher in einem zukunftsfähigen CO2-freien Energieszenario nur als Energiespeicher für den sonnenenergiearmen Winter einzusetzen. Die Beurteilung der Projekte sollte dies berücksichtigen, und Biomasseprojekte nur dann fördern, wenn diese nur in der Heizsaison im Betrieb sind und keine neuen Wärmeverbraucher (bei Biomasseverstromungs- oder Treibstoffanlagen – z.B. Beheizung von neuen Glashäusern) provozieren.

 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit sonnigem Gruß

 

Dr. Günter Wind, Obmann des Klimaschutzvereins panSol