Bundesministerium für

Land- und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft

Stubenbastei 5

1010 Wien

E-Mail: abteilung.51@lebensministerium.at

 

 

 

ZAHL

DATUM

CHIEMSEEHOF

2001-BG-14/4-2007

4.5.2007

* POSTFACH 527, 5010 SALZBURG

 

 

landeslegistik@salzburg.gv.at

 

FAX (0662) 8042 -

2164

TEL  (0662) 8042 -

2290

 

 

Herr Mag. Feichtenschlager

 

BETREFF

Entwurf eines Bundesgesetzes über die Errichtung des Klima- und Energiefonds (Klima- und EnergiefondsG); Stellungnahme

Bezug: Zl BMLFUW-UW.1.4.1/0008-V/1/2007

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu dem im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf gibt das Amt der Salzburger Landesregierung folgende Stellungnahme bekannt:

 

Zu § 1:

Ziele des geplanten Vorhabens sind die Verwirklichung einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch „die aufkommensneutrale Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger am Gesamtenergieverbrauch in Österreich auf mindestens 25 vH bis zum Jahr 2010 und auf mindestens 45 vH bis zum Jahr 2020“ (Z 1) sowie „die Verbesserung der Energieintensität um mindestens 5 vH bis zum Jahr 2010 und mindestens 20 vH bis zum Jahr 2020“ (Z 2).

Es wird davon ausgegangen, dass sich der prozentmäßige Anteil auf den Gesamtenergieverbrauch (Z 1) im jeweiligen Jahr ab 2010 bzw 2020 bezieht. Unklar ist, was eine „aufkommensneutrale“ Steigerung bedeutet. Zu Z 2 stellt sich die Frage, auf welcher Basis die Verbesserung der Energieintensität „um mindestens fünf vH“ (bzw 20 vH) erfolgen soll (Basisjahr 2006?).

Unklar ist auch, welche Bezugsgröße dem gemäß Z 2 angestrebten Ziel der Verbesserung der Energieintensität zu Grunde liegt – ist es die Gesamtenergie, die in Österreich erzeugt wird oder ist damit etwas anderes gemeint?

 

Zu § 3:

Die Mittel des Klima- und Energiefonds müssen stets zusätzlich eingesetzt werden. Es darf daher im Zusammenhang zu keinen Mittelreduktionen in anderen Bereichen kommen. Weiters ist klarzustellen, dass die Mittel des Klima- und Energiefonds zur Durchführung und Unterstützung von Energieeffizienzprogrammen in Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG verwendet werden können.

 

Zu § 4:

Da auch die zur Finanzierung vorgesehenen Abgabenerhöhungen nicht auf die Jahre 2007 und 2008 befristet sind, wären auch die Dotierungen gemäß Abs 1 Z 1 nicht nur für diese beiden Jahre betraglich gesetzlich zu fixieren, sondern darüber hinaus. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die zusätzlichen Mittel wieder für ganz andere Zwecke verwendet werden.

 

Zu § 6:

Die dem Fonds obliegenden Klimaschutzaktivitäten sind übergreifender Natur und berühren nicht nur den Bund, sondern auch die übrigen Gebietskörperschaften. Im Sinn eines effizienten Einsatzes der vorhandenen Ressourcen sollten daher die Klimaschutzaktivitäten des Fonds mit den Ländern abgestimmt werden. Es ist daher notwendig, dass dem Präsidium des Klimafonds auch ein Vertreter der Länder angehört. Vorstellbar wäre, dass dieser Vertreter entweder von der Landeshauptleutekonferenz oder vom in der Landeshauptleutekonferenz den Vorsitz führenden Bundesland in das Präsidium entsandt wird. Durch die Vertretung der Länder im Präsidium wäre auch gewährleistet, dass die Länder ein Mitglied und ein Ersatzmitglied für den Expertenbeirat (siehe § 8) bestellen können.

Ein koordiniertes Vorgehen zwischen den Gebietskörperschaften sieht auch die Klimastrategie Österreichs zur Erreichung des Kyoto-Ziels 2008 – 2013 vor (arg.: „Die nationale Klimastrategie wird von allen Gebietskörperschaften getragen, wodurch die gemeinsame Anstrengung zur Zielerreichung und Koordinierung mit anderen Politikbereichen gewährleistet sind.“).

 


Zu § 15:

Es ist unbedingt erforderlich, das strategische Planungsdokument vor seiner Veröffentlichung dem Kyotoforum (koordinierende Stelle zur Umsetzung der Klimastrategie in Österreich) zur Stellungnahme vorzulegen, um die Aktivitäten des Bundes und der Länder aufeinander abstimmen zu können und um eine Schwerpunktsetzung zu erreichen.

 

Gleichschriften dieser Stellungnahme ergehen ue an die Verbindungsstelle der Bundesländer, an die übrigen Ämter der Landesregierungen, an das Präsidium des Nationalrates und an das Präsidium des Bundesrates.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Landesregierung:

Dr. Heinrich Christian Marckhgott

Landesamtsdirektor

 

 

Ergeht nachrichtlich an:

1. – 8.    E-Mail an: Alle Ämter der Landesregierungen

9.           E-Mail an: Verbindungsstelle der Bundesländer vst@vst.gv.at

10.         E-Mail an: Präsidium des Nationalrates services@parlament.gv.at

11.         E-Mail an: Präsidium des Bundesrates peter.michels@parlament.gv.at

12.         E-Mail an: Bundeskanzleramt vpost@bka.gv.at

13.         E-Mail an: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und

                                  Wasserwirtschaft katja.bratrschovsky@lebensministerium.at

14.         E-Mail an: Institut für Föderalismus institut@foederalismus.at

15.         E-Mail an: Parlament begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

16.         E-Mail an: Abteilung 16 zu do Zl 21601-1121/8-2007

 

zur gefl Kenntnis.