GZ: 39/3/32 – 2006/07

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zum ausgesendeten Entwurf für eine Novelle zum HSG 1998 erlaube ich mir, folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Die Einrichtung von Vertretungen an den neu zu gründenden Pädagogischen Hochschulen und die damit verbundenen Regelungen im HSG 1998 berühren die Belange an der Universität Graz und die Aufgaben der hiesigen Wahlkommission nicht unmittelbar und sind nicht Gegenstand der Stellungnahme.

 

Hingegen wird aus sprachlichen Gründen dringlich ersucht, die im Entwurf verwendete Formulierung „Pädagogische Hochschulvertretung“ zu vermeiden und durch eine andere Wendung zu ersetzen.  Bei Anwendung grammatikalischer Regeln bezieht sich das Adjektiv „pädagogisch“ auf jenes Hauptwort bzw. auf jenen Wortteil, aus dem sich die Grundaussage des verwendeten Begriffes ableiten lässt. Dies wäre im vorliegenden Beispiel wohl der Ausdruck „Vertretung“ und nicht der im Rang einer beschreibenden Beifügung gesetzte Terminus „Hochschul-“. Daraus ergibt sich die Feststellung, dass nicht die Vertretung pädagogisch ist, sondern dass sich dieses Adjektiv wohl auf die Beifügung „Hochschule“ beziehen soll. Der Ausdruck „Pädagogische Hochschulvertretung“ erscheint daher in grammatikalischer Auslegung widersinnig und muss als fehlerhaft eliminiert werden.

 

Es wird vorgeschlagen, eine Wendung einzuführen, die etwa lauten könnte: „Vertretung an Pädagogischen Hochschulen“ in der jeweils zutreffenden sprachlichen Form.

 

Die im Entwurf verwendete Form „Pädagogische Hochschulvertretung“ müsste den legendären Achtung Sprachpolizei! – Alarm auslösen.

 

Mit der Bitte um Berücksichtigung und

mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Johannes Passini

Administration und Dienstleistungen - Bereich Studienrecht (ROA)

stellv. Vorsitzender der Wahlkommission

Karl-Franzens-Universität Graz

 

mailto:johannes.passini@uni-graz.at