Bundeskanzleramt

Minoritenplatz 3

1014 Wien

 

E-Mail: iii1@bka.gv.at

              peter.alberer@bka.gv.at

 

 

 

ZAHL

DATUM

CHIEMSEEHOF

2001-BG-65/46-2007

4.5.2007

* POSTFACH 527, 5010 SALZBURG

 

 

landeslegistik@salzburg.gv.at

 

FAX (0662) 8042 -

2164

TEL  (0662) 8042 -

2290

 

 

Herr Mag. Feichtenschlager

 

BETREFF

Entwurf einer Dienstrechts-Novelle 2007; Stellungnahme

Bezug: Zl BKA-920.196/0005-III/1/2007

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu dem im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf teilt das Amt der Salzburger Landesregierung mit, dass dagegen von seinem Standpunkt aus keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.

 

Es wird jedoch vorgeschlagen, aus Anlass der im Artikel 16 geplanten Änderungen des Pensionsgesetzes 1965 im § 102 Abs 1 PG 1965 die Jahreszahl „2008“ durch die Jahreszahl „2010“ zu ersetzen. Gemäß dem geltenden § 102 Abs 1 PG 1965 hat die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter ab dem Jahr 2008 den Beamten auf dessen Verlangen über

sein Pensionskonto zu informieren (Kontomitteilung). Dazu hat die Dienstbehörde 1. Instanz gemäß § 101 Abs 5 PG 1965 der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter die erforderlichen erhobenen oder rechtskräftig festgestellten Daten zu übermitteln, sodass eine Integration durch die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter in das Pensionskonto erfolgen kann und die Kontomitteilung nach § 102 gewährleistet ist.

Die Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern über die Frage der Finanzierung der Führung der Pensionskonten sind noch nicht abgeschlossen; somit konnte bis zum heutigen Tag noch nicht einmal mit den Vorbereitungsarbeiten für das dazu erforderliche Programm begonnen werden.    

 

 

Gleichschriften dieser Stellungnahme ergehen ue an die Verbindungsstelle der Bundesländer, an die übrigen Ämter der Landesregierungen, an das Präsidium des Nationalrates und an das Präsidium des Bundesrates.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Landesregierung:

Dr. Heinrich Christian Marckhgott

Landesamtsdirektor

 

 

Ergeht nachrichtlich an:

1. – 8.    E-Mail an: Alle Ämter der Landesregierungen

9.           E-Mail an: Verbindungsstelle der Bundesländer vst@vst.gv.at

10.         E-Mail an: Präsidium des Nationalrates services@parlament.gv.at

11.         E-Mail an: Präsidium des Bundesrates peter.michels@parlament.gv.at

12.         E-Mail an: Bundeskanzleramt vpost@bka.gv.at

13.         E-Mail an: Institut für Föderalismus institut@foederalismus.at

14.         E-Mail an: Parlament begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

15.         E-Mail an: Abteilung 2 zu do Zl 202-140/2-2007

 

zur gefl Kenntnis.