23/SPET XXIII. GP

Eingebracht am 23.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

An die

Parlamentsdirektion

Parlament

1017   Wien

Wien, am    14.01.2008

Ihr Zeichen/Ihre Geschäftszahl                             Unsere Geschäftszahl                     Sachbearbeiter(in)/Klappe

Ihre Nachricht vom

17010.0020/35-L1.3/2007                 BMLFUW-                           R. Schmidl, 6653

LE.4.2.6/0147-I/3/2007

Ressortstellungnahme

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erlaubt sich, zur Petition Nr. 24 folgende Stellungnahme abzugeben:

Zur Petition generell:

Tatsächlich hat Österreich nicht nur seit Außerkrafttreten des Moratoriums (2004), sondern schon vorher immer gegen die Neuzulassung von GVOs auf allen Entscheidungsebenen der EU gestimmt, unabhängig vom Verwendungszweck. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Haltung auch in Zukunft nicht ändern wird. In diesem Zusammenhang darf auch auf die 4-Parteien-Erklärung im Nationalrat vom 2.3.2006 hingewiesen werden.

Zur Petition konkret:

Gemäß den beiden Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates

Ø        über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel (1829/2003/EG) und

Ø        über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung genetisch veränderter Organismen und

über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten


Lebensmitteln   und   Futtermitteln   sowie   zur   Änderung   der   Richtlinie   2001/18/EG (1830/2003/EG)

gelten ab 18. April 2004 klare Kennzeichnungsvorschriften. Auch Lebensmittel oder Futtermittel, die GVO-Verunreinigungen über einem Schwellenwert von 0,9% enthalten, müssen demnach gekennzeichnet werden. Auf nationaler Ebene werden diese Vorschriften durch eine Gentechnikfrei-Positivkennzeichnung gemäß dem Lebensmittel-Codex ergänzt und es gibt ein breites Angebot biologischer Produkte, die den strengen Anforderungen der Gentechnik-Freiheit entsprechen müssen. Die Wahlfreiheit des Konsumenten für gentechnikfreie Produkte ist jedenfalls weiterhin gegeben.

Das Fehlen von GVO-Schwellenwerten für Saatgut auf EU-Ebene stellt für Österreich vorläufig kein großes Problem dar, da national durch die Saatgut-Gentechnik-Verordnung eine Nulltole-ranz für GVO-Verunreinigungen gilt.

Zur Ablehnung der Entwicklung des Terminator-Gens" aus ethischen Gründen, sowie der Vereinnahmung der Landwirtschaft durch große US-Konzerne, die bei Gentechnikpatenten praktisch eine Monopolstellung haben, darf darauf hingewiesen werden, dass sich HBM Pröll bei der Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention (CBD) im März 2006 in Brasi-lien erfolgreich dafür eingesetzt hat, dass das weltweite Moratorium zur Terminator- Technologie weiterhin aufrecht bleibt.

Zu den angesprochenen Risken gentechnisch veränderter Nutzpflanzen ist anzumerken, dass Nutzpflanzen mit gentechnisch eingebauter Virusresistenz in Europa noch nicht zugelassen worden sind. Ebenso ist der Anbau von gentechnisch verändertem Raps auf Grund der durch verschiedene Studien belegten Auskreuzungsproblematik in Europa und insbesondere auch in Österreich kein Thema. Auch wenn die in den EG-Regelungen vorgesehene Sicherheitsbe-wertung von GVOs durch die EFSA noch verschiedene Mängel zeigt, wird diese nicht zuletzt auch durch die von österreichischer Seite vorgebrachte Kritik laufend verbessert. In diesem Zusammenhang darf auch auf die begleitende Forschung hingewiesen werden, die in Öster-reich in den letzten Jahren massiv unterstützt wird.

Insgesamt ist festzuhalten, dass die Europäischen Gentechnikregelungen die weltweit strengs-ten Bestimmungen für Zulassung und Kennzeichnung von GVO darstellen. Österreich hat auch durch seine an die EFSA und die Kommission übermittelten wissenschaftlichen Studien


zur Sicherheitsforschung (Umweltrisikoabschätzung und toxikologische Sicherheitsbewertung) einen wesentlichen Beitrag geleistet. Dieser Dialog mit der EFSA wird auch in Zukunft fortge-führt.

Für ein generelles Gentechnik-Verbotsgesetz fehlt sowohl auf nationaler, wie auch auf interna-tionaler Ebene die rechtliche Basis. Die Durchsetzbarkeit eines derartigen Gesetzes wäre da-mit höchst fraglich. Auf die erfolglosen Bemühungen der Landes OÖ mit dem Gentechnik- Verbotsgesetz, das ohne Erfolg bis zur höchsten Instanz des EuGH betrieben wurde, sei hin-gewiesen. Weiters sei auch auf die Ergebnisse des WTO-Gentechnik-Panels hingewiesen, wonach das bis 2004 aufrechterhaltene Gentechnik-Moratorium der EU als WTO-widrig beur-teilt wurde. Im Übrigen wäre zu klären, ob der Bund im Hinblick auf die Kompetenzverteilung gemäß B-VG überhaupt für die Erlassung eines Gentechnik-Verbotsgesetzes" zuständig ist.

Mit den bereits bundesweit geltenden Gentechnik-Vorsorgegesetzen der Bundesländer stehen aber wirksame Werkzeuge zur Verfügung, um im Ernstfall einen Anbau von GVOs in Öster-reich weiterhin zu verhindern.

Für den Bundesminister: Dr. Franz Jäger