37/SPET XXIII. GP

Eingebracht am 24.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

RECHTS- UND PARLAMENTSDIENST

Sektion I

 

An die Parlamentsdirektion

Reichsratstraße 1 1017 Wien

Wien, am    17.06.2008

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Ihre Nachricht vom

17010.0020/32-L1.3/2008                          BMLFUW-                           Renate Schmidl

 LE.4.2.6/0059-I/3/2008      6653

Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 41

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erlaubt sich, zur Petition Nr. 41 folgende Stellungnahme zu übermitteln:

Das ÖPUL 2007 wurde in einem über 3-jährigen intensiven Diskussionsprozess unter Einbin- dung der zuständigen Behörden, Interessenvertretungen und der interessierten Öffentlichkeit diskutiert und dann in einem schwierigen Verhandlungsprozess genehmigt. Die geforderten grundsätzlichen Änderungen wären daher jedenfalls wieder breit zu diskutieren und dann auch von der EK zu genehmigen und können nicht auf Grund der spezifischen Erfordernisse einzel- ner Interessengruppen erfolgen. Im Detail kann zu den einzelnen Punkten Folgendes fest- gehalten werden:


Volle Ausschöpfung des Rahmens für die Umweltförderunq (ÖPUL):

Im eigentlichen Sinn gibt es keinen Rahmen für das ÖPUL, sondern Vorgaben zum Gleich-gewicht der einzelnen Programmschwerpunkte". Im Artikel 17 der VO 1698/05 ist geregelt, dass die Achsen 1 und 3 jeweils mit zumindest 10% der Finanzmittel ausgestattet werden

müssen und die Achse 2 mit zumindest 25 %. Zusätzlich wird gefordert, dass zumindest 5 % der Gesamtmittel im Rahmen von LEADER Projekten abzuwickeln sind.

Auf Grund der historisch gewachsenen Strategie zur ländlichen Entwicklung konzentriert sich das Programm zur ländlichen Entwicklung LE 07-13 und die darauf aufbauende Finanzpla-nung noch immer sehr deutlich auf die Achse 2 (insbesondere ÖPUL und AZ), für die deutlich mehr als 70 % des Gesamtbudgets vorgesehen sind. Aus Sicht des BMLFUW besteht kein fachlich gerechtfertigter Grund, diese Strategie und damit die vorgesehene Finanzmittelvertei-lung grundsätzlich zu ändern. Dies insbesondere, weil auch bei der Achse 3 und beim LEADER-Ansatz auf Grund der Vorgaben zur Mindestdotation eine Reduktion kaum mehr möglich ist und auch inhaltlich gar nicht erwünscht ist. Alle Kürzungen im Bereich Achse 1 würden wichtige Zukunftsbereiche" wie zum Beispiel Bildung, Niederlassung von Junglandwir-ten oder die Investitionsförderung deutlich einschränken.

Einführung der Weide- und Auslaufprämie in allen Bundesländern:

Im mit der EU abgestimmten Programm ist generell die Möglichkeit eingeräumt, die gegen-ständliche Maßnahme in allen Bundesländern anzubieten. Im Rahmen der Diskussion in Ös-terreich wurde die derzeitige Vorgangsweise (Maßnahme wird angeboten in den Bundeslän-dern Kärnten, Tirol und Vorarlberg) einvernehmlich festgelegt. Eine Änderung dieser Vor-gangsweise ist nur wiederum einvernehmlich zwischen Bund und Bundesländern möglich und muss die gegebenen fachlichen (unterschiedliche Schwerpunktsetzungen und verschiedene Regionalprojekte im ÖPUL in den einzelnen Bundesländern) und finanziellen Rahmenbedin- gungen berücksichtigen.

Seitens des BMLFUW wird jedoch auf Basis der derzeit verfügbaren Finanzmittel im Bereich der EU- und Bundesmittel die Möglichkeit einer Ausweitung auf andere Bundesländer nicht gesehen, dies wurde auch auf Anfrage den jeweiligen Bundesländern so mitgeteilt. Falls sei-tens einzelner Bundesländer weitere Gespräche zu diesem Thema gefordert werden, so wer-den diese in den entsprechenden Gremien zu führen sein, um nach einer gemeinsamen Lö-sung zu suchen.

 

 

 

Erhöhung der Bioprämie und Vereinfachung beim Biokontrollzuschuss:

Das Jahr 2007 hat gezeigt, dass im Bereich Biokontrollzuschuss ein Verbesserungspotential bei der Abwicklung gegeben ist. Entsprechende Gespräche werden derzeit bereits geführt; in diese Gespräche sind neben der AMA auch die Bioverbände und die Biokontrollstellen einge-bunden.

Alle ÖPUL-Prämien wurden entsprechend der Kalkulationsvorgaben der VO 1698/2005 und der dazu gehörenden Durchführungsverordnung erstellt und gelten grundsätzlich bis 2013. Seitens des BMLFUW besteht die ganz klare Position, dass Prämien während des Verpflich-tungszeitraumes aus Gründen der vorgegebenen Finanzplanung und insbesondere der Rechtssicherheit für die Betroffenen nicht geändert werden sollen, da ja sonst auch Prämien-reduktionen durchaus möglich sind. Gerade im Bereich der Bioprämien ist aber auch auf fol-gende spezifischen Aspekte zu verweisen:

-         Die Prämien der einzelnen Maßnahmen müssen in einem entsprechenden Verhältnis zu-einander liegen. Dieses Verhältnis sollte gerade im Ackerbau mit einem Plus von 200 gegenüber der Maßnahme UBAG" (Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker und Grün-landflächen) jedenfalls gegeben sein.

-         Die positive Entwicklung der biologisch bewirtschafteten Flächen (etwa plus 18.000 ha) im Umstiegsjahr 2007" lassen nicht den Schluss zu, dass die Bioprämien zu gering sind. Dies insbesondere auch, weil in den Jahren mit Programmwechsel erfahrungsgemäß am ehes-ten Betriebe aus dem ÖPUL oder einzelnen ÖPUL-Maßnahmen aussteigen.

-         Ein Vergleich mit anderen Agrarumweltprogrammen in Europa zeigt, dass die Höhe der Bioprämien" - insbesondere auch unter Berücksichtigung des Prämienniveaus anderer Maßnahmen - in Österreich sehr deutlich über dem Durchschnitt liegt und eine Diskussion auf europäischer Ebene die Gefahr beinhaltet, dass die Prämien in der jetzigen Höhe in Frage gestellt werden.

-         Im Bereich der Biologischen Landwirtschaft kann die Prämie im Rahmen des ÖPUL nur ein Teilbereich für die Forcierung dieser umweltfreundlichen Wirtschaftsweise sein. Aus die-sem Grund sieht auch das neue Bio Aktionsprogramm 2008 -2010" eine Vielzahl von Maßnahmen unter anderem in den Bereichen Beratung, Bildung, Schulen", Forschung", Modernisierung, Verarbeitung und Vermarktung sowie Lebensmittelqualität" und „Öffent-lichkeitsarbeit" vor.

-     Gerade im Biobereich sind auch die erzielbaren höheren Erzeugerpreise zu berücksichti-gen und entsprechende Maßnahmen zu setzen, diese für möglichst viele Biobetriebe si-cher zu stellen.

Auf Basis der oben genannten Punkte und der im Rahmen der LE 07-13 festgelegten Strategie erscheint daher eine Erhöhung der Bioprämien im ÖPUL weder umsetzbar noch notwendig.

Vereinfachung der komplizierten Düngemittelaufzeichnungen:

Die Themen Düngung und Aufzeichnungen wurde im Rahmen der Programmdiskussion und der Programmgenehmigung besonders intensiv und umfassend diskutiert und es kann in die-sem Zusammenhang auf folgende Punkte verwiesen werden:

-     Auf europäischer Ebene wird die Führung von möglichst genauen Aufzeichnungen immer mehr als Grundvoraussetzung gesehen (siehe auch entsprechende CC"-relevante Ver-pflichtungen im Pflanzenschutzmittelbereich).

Um Auflagen im Bereich Düngerreduktion kontrollieren zu können, sind Aufzeichnungen ein wichtiges Hilfsmittel. Gerade auf den Bereich Kontrolle wird in der neuen Programmpe-riode seitens der EK besonderes Augenmerk gelegt. Dies kann man auch an der eigenen Kontrollverordnung für die ländliche Entwicklung, der VO 1975/2006, die die einschlägigen INVEKOS-Bestimmungen ergänzt, erkennen.

Gerade im Bereich der Biologischen Wirtschaftsweise wurden gewisse Ausnahmen (z.B. keine Verpflichtung zu schlagbezogenen Aufzeichnungen) geschaffen, die aber von vielen konventionellen Betriebsführerlnnen nicht nachvollzogen werden können. Schlagbezogene Düngeaufzeichnungen können einen wesentlichen Beitrag zur Bewusst- seinsbildung im Bereich der Düngung und Nährstoffversorgung der Böden leisten und so neben einer positiven wirtschaftlichen Auswirkung für den Betrieb auch einen wesentlichen Vorteil für die Umwelt darstellen.

-     Im Bereich der düngerelevanten Aufzeichnungen wurden in Zusammenarbeit von AMA, BMLFUW und den Landwirtschaftskammern auf Basis des gegebenen rechtlichen Rah-mens praktikable Umsetzungsvorgaben (z.B. Möglichkeit der Zusammenfassung gleich bewirtschafteter Schläge) definiert und eine Vielzahl von Beratungsunterlagen (z.B. EDV-Düngerrechner, Musterformulare, Beratungs- und Schulungsunterlagen) erstellt. Dabei wurde auch darauf geachtet, dass die Berechnungsmethoden bei der Kontrolle mit denen in der Beratung ident sind um rein berechnungstechnisch bedingte Probleme auszuschlie- ßen.

-     Grundsätzlich wird der Wunsch nach Vereinfachung unterstützt und es werden laufend Möglichkeiten der Verbesserung der oben genanten Hilfsmittel angestrebt. Ein ganz wich-tiger Aspekt ist dabei aber auch, Verständnis und Akzeptanz für Aufzeichnungen und Mel-depflichten zu erhöhen. Dies kann sicher nicht gelingen, wenn für den Betrieb und die Umwelt sinnvolle Auflagen von politischen Interessenvertretern als bürokratische Schika-ne" bezeichnet werden.

Für den Bundesminister: Dr. Franz Jäger

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