NATIONALRAT

 

 

         Der Justizausschuss hält Mittwoch, den 19. Juni 2013, um 10 Uhr im Lokal VIII Sitzung.

 

 

TAGESORDNUNG

 

1.)           Bericht des Unterausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend die Rechtspraxis des Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozessreform aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 5. November 2009, 53/E XXIV. GP (III-272 d.B.)

2.)           Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafregistergesetz 1968 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2013) (2402 d.B.)

3.)           Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert werden (Adoptionsrechts-Ände­rungsgesetz 2013 – AdRÄG 2013) (2403 d.B.)

4.)           Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und das Eingetragene Partnerschafts-Gesetz (EPG) geändert werden (2217/A)

5.)           Antrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung Adoptionsverbot im Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (EPG) (1521/A(E))

6.)           Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem zum internationalen Rechtsschutz Erwachsener das Außerstreitgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das IPR-Gesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Gesetz – ErwSchG) (2404 d.B.)

7.)           Regierungsvorlage: Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (2448 d.B.)

8.)           Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Bauträgervertragsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwalts­anwärter, das EIRAG, das Gebührenanspruchsgesetz, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2013 – BRÄG 2013) (2378 d.B.)

                                                                                                                                                                                                                                                                                ./.

9.)           Antrag der Abgeordneten Mag. Peter Michael Ikrath, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2013 - Urh-Nov 2013) (2338/A)

10.)         Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Wohnhaus- Wiederaufbaugesetz geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2013) (2379 d.B.)

11.)         Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschließung von Staatsverträgen zur Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland (275/A(E))

12.)         Regierungsvorlage: Strafrechtsübereinkommen über Korruption (2364 d.B.)

13.)         Regierungsvorlage: Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption (2365 d.B.)

14.)         Regierungsvorlage: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (2449 d.B.)

15.)         Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Gesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB) geändert wird (17/A)

          (Wiederaufnahme der am 21. Februar 2013 vertagten Verhandlungen)

16.)         Regierungsvorlage: Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (2447 d.B.)

 

 

Wien, 2013 06 18

 

 

 

Mag. Peter Michael Ikrath

Obmann

 

 

Aviso

 

         Es ist in Aussicht genommen, die Tagesordnungspunkte 3 bis 5, 6 und 7, 10 und 11 sowie 12 und 13 jeweils unter einem zu verhandeln.

         Weiters ist beabsichtigt, diese Sitzung bis spätestens 13 Uhr zu beenden.