1013/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.02.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Grosz, Mag. Stadler, Ing. Westenthaler,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend keine Errichtung einer zusätzlichen Asyl-Erstaufnahmestelle

 

 

Im „Regierungsprogramm 2008-2013 - Gemeinsam für Österreich“ haben SPÖ und ÖVP festgelegt, dass eine neue, zusätzliche Erstaufnahmestelle im Süden Österreichs geschaffen werden soll. Auch der SPÖ-Bürgermeister der Gemeinde Traiskirchen, Fritz Knotzer, fordert in einer Bürgerinitiative ein weiteres Asyl-Erstaufnahmezentrum im Süden Österreichs. Daher wurde im Nationalrat die Umsetzung einer zusätzlichen Erstaufnahmestelle von SPÖ und ÖVP immer unterstützt.

 

Im Dezember 2009 wurde erstmals bekannt, dass das Bundesministerium für Inneres in der unmittelbaren Nähe einer Wohnsiedlung in der Marktgemeinde Eberau ein Erstaufnahmezentrum errichten will. Dies hat zu heftiger Kritik und großem Unverständnis bei der betroffenen Bevölkerung geführt. Bei der Volksbefragung in der Gemeinde Eberau sprachen sich über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger gegen ein Asylzentrum im Ort aus.

Dennoch will die Bundesregierung an der im Regierungsprogramm vereinbarten Errichtung einer weiteren Erstaufnahmestelle festhalten.

 

Doch Innenministerin Maria Fekter und Verteidigungsminister Norbert Darabos sind bei ihrer Suche nach einem Alternativ-Standort zum Asyl-Erstaufnahmezentrum Eberau bisher noch nicht fündig geworden.

 

Es müsste jedoch eigentlich das Ziel dieser Bundesregierung sein, sowohl den Zustrom neuer Asylwerber massiv zu drosseln, als auch die Verfahren und damit die Aufenthaltsdauer von Personen, die Asyl zu unrecht in Anspruch nehmen, massiv zu verkürzen. Alle diesbezüglichen Beteuerungen, die im Regierungsprogramm aufscheinen, erscheinen aber wenig glaubwürdig wenn gleichzeitig jedenfalls ein zusätzliches Erstaufnahmezentrum errichtet werden soll.

 

Die Asylwerber sind durch die letzte Reform des Asylrechts deutlich gesunken und sinken auch derzeit leicht. Die Verfahren jedoch dauern weiterhin teilweise Jahre. Vor diesem Hintergrund ist auch eine berechtigte Debatte über die Frage entstanden, ob statt eines weiteren Erstaufnahmezentrums nicht eigentlich weitere verfahrensbeschleunigende Maßnahmen sinnvoller wären.

 

Die Debatte rund um Eberau hat gezeigt, dass sich nicht nur die von der Errichtung eines dritten Erstaufnahmezentrums konkret bedrohte Bevölkerung im Süden Österreichs energisch gegen ein solches Ansinnens stellt, sondern darüber hinaus in ganz Österreich kein Bedarf nach einem zusätzlichen Erstaufnahmezentrum gesehen wird.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Interesse der Bevölkerung von der Schaffung einer zusätzlichen Erstaufnahmestelle für Asylwerber Abstand zu nehmen und stattdessen die Asylverfahren deutlich zu beschleunigen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.

 

 

 

Wien, am 24. Feber 2010