1016/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.02.2010
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Carmen Gartelgruber

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verbot des Burka-Tragens 

 

Der Islam kennt keine Gleichberechtigung von Mann und Frau: In weiten, konservativen Kreisen der islamischen Zuwanderungsgesellschaft herrscht gar die Meinung vor, dass Frauen Menschen zweiter Klasse seien. Eines der vielen Instrumente der Unterdrückung von Frauen ist die Burka. Sie schränkt zum einen die Bewegungs- und Kommunikationsfreiheit der Trägerin massiv ein und schafft erschwerte Bedingungen im alltäglichen Leben. Zum anderen wird etwa das Tragen der Ganzkörperverschleierung als Symbol der vollständigen Unterwerfung gegenüber dem Mann verstanden und werden Frauen, die die Burka tragen, als unselbstständig wahrgenommen. Dies führt unweigerlich zu erschwerten Bedingungen bei der Arbeitssuche, da in der Berufswelt oft individuelle Verantwortung gefordert wird.

 

Auch jene Frauenrechtlerinnen, die selbst dem islamischen Zuwanderungsmilieu entspringen, kritisieren die Burka als Symbol der Unterdrückung von Frauen im Islam. Zu dieser Erkenntnis sind auch schon Regierungen der, säkularen, islamisch geprägten Staaten gekommen. So besteht etwa in der Türkei ein Verbot der Ganzkörperverschleierung. Hingegen besteht in denen Staaten, in denen die Menschen- und Frauenrechte auf schwachen Beinen stehen, sogar eine Pflicht für Frauen, sich vollständig zu verhüllen. Darüber hinaus besteht kein religiöser Zwang im Islam, eine vollständige Verschleierung zu tragen, so stellt ein Verbot keinen Bruch mit der Religionsfreiheit in Österreich, sondern einen Bruch mit der kulturell motivierten Unterdrückung der Frau dar.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zu den einschlägigen Gesetzesmaterien betreffend ein Verbot des Tragens der Burka, zuzuleiten.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.