1023/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.03.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Beseitigung von Benachteiligungen für Radfahrende beim Kilometergeld

 

 

Beschäftigte, deren Kilometergeld-Bezug nach der RGV (Reisegebührenvorschrift) oder wortidenten Landesregelungen gehandhabt wird, sind dann, wenn sie Rad fahren oder zu Fuß gehen, krass gegenüber Pkw-BenutzerInnen benachteiligt.

 

Denn §10 Abs. 5 in Verbindung mit §11 der RGV in der geltenden Fassung formuliert: Wenn bei einer Dienstreise „mangels eines Massenbeförderungsmittels oder anderer Beförderungsmittel“ Wegstrecken von mehr als 2km zu Fuß oder mit dem eigenen Fahrrad zurückgelegt werden müssen, gebührt ein Kilometergeld. Da durch die berufliche Nutzung zB des Fahrrads sehr wohl auch zusätzlicher Verschleiß und zusätzliche Reparatur- und Erhaltungsmaßnahmen anfallen, ist ein solches Kilometergeld auch sachlich gerechtfertigt.

Dennoch wird auf der Grundlage der zitierten RGV-Formulierung Radfahrenden und Zufußgehenden Kilometergeld für Dienstwege mit dem Argument verweigert, dass der unbedingte Vorrang eines evtl. (wenn auch mit Zeit- und Flexibilitätseinbußen) verwendbaren Massenbeförderungsmittels gelten würde.

 

Für Pkw-BenutzerInnen sieht die RGV eine entsprechende einschränkende Regelung hingegen nicht vor. Daher können Pkw-NutzerInnen auch bei Verfügbarkeit eines Massenbeförderungsmittels Kilometergeld für Dienstfahrten geltend machen – selbst wenn diese mitten in einer mit Öffentlichem Verkehr ausreichend versorgten Großstadt erfolgen.

 

Dies ist einerseits eklatant ungerecht zulasten Fahrrad fahrender berufstätiger Menschen. Zugleich ist das Benachteiligen emissionsfreier und daher klimafreundlicher Fortbewegungsarten gegenüber klimabelastenden Verkehrsarten umwelt- und klimapolitisch kontraproduktiv und daher völlig unzeitgemäß. Sowohl die Ungleichbehandlung als auch die konkrete Benachteiligung klimafreundlichen Verhaltens sind nicht akzeptabel und müssen dringend geändert werden.

 

Entsprechende Anträge wurden bereits mehrfach eingebracht, aufgrund der Nichterledigung im Verkehrsausschuss und einer entsprechenden Anregung aus einer Regierungsfraktion erfolgt eine neuerliche Beantragung mit geändertem Zuweisungsvorschlag.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, sachlich nicht gerechtfertigten Benachteiligungen von Radfahrenden bei der Zuerkennung von Kilometergeld einen Riegel vorzuschieben.

 

Zu diesem Zweck soll dringend eine Änderung von §10(5) und §11 der RGV (Reisegebührenvorschrift) in die Wege geleitet werden mit dem Ziel, Radfahren und Zufußgehen als emissionsfreie und klimafreundliche Fortbewegungsarten bei der Zuerkennung von Kilometergeld mit klimabelastenden Fortbewegungsarten zumindest gleichzustellen, insbesondere bei der Frage des Vorrangs eines Massenbeförderungsmittels.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.