1026/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 24.03.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde
betreffend erforderliche Waffenhandelskontrolle
Der Handel mit Waffen ist nach Meinung vieler ExpertInnen einer der Hauptgründe für Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des internationalen Völkerrechts. Wo Waffenbesitz nicht ausreichend kontrolliert wird, hat die Zivilbevölkerung zu leiden. Waffen tragen nicht nur maßgeblich zur weltweiten Eskalation von Konflikten bei und fordern jährlich ca. 740.000 Todesopfer, sondern verschärfen Konflikte und erschweren deren friedliche Lösung. Sie destabilisieren Gesellschaften, zersetzen Staaten und können die wirtschaftliche und soziale Entwicklung eines Landes hemmen. Die Tatsache, dass der Handel mit Rüstungsgütern (Kriegsmaterial) viel zu diesen schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts beiträgt, findet indes nur wenig Beachtung.
Im Kriegsmaterialgesetz (KMG) gibt es jedoch aufgrund laxer Bewilligungskriterien und großen Ermessensspielraums des BMI und aufgrund fehlender Endverbraucherkontrollen Lücken, die der illegalen Verbringung von Kriegsmaterial in kriegsführende Länder Vorschub leisten: So ist die Vergabe einer Bewilligung nicht an eine wirksame Endverbraucherkontrolle gekoppelt, was heißt, dass nicht überprüft wird, ob die ausgeführten Waffen auch wirklich an den angegeben Käufer und an niemand anderen gelangen. Mangelhafte Endverbraucherkontrolle kann verheerende Folgen haben: Internationale Waffenembargos können so durch Scheingeschäfte umgangen werden, paramilitärische und terroristische Gruppen aufgerüstet werden. Laxe Bewilligungskriterien und schlechte Endverbraucherkontrolle können schlimme Folgen für ganze Regionen haben, und nicht zuletzt gefährlich für regionale und internationale Sicherheitskräfte werden. So könnte z.B. ein zur Friedenssicherung in den Tschad entsandter österreichischer Soldat von der gegnerischen Miliz mit einer österreichischen Waffe angeschossen werden, weil keine hinreichende Endverbraucherkontrolle durchgeführt wurde.
Die Schließung dieser Bewilligungslücken im KMG und die Schaffung einer effektiven Endverbraucherkontrolle sind dringend notwendig, um den effektiven Schutz der Menschenrechte, va. in Krisengebieten, sicherzustellen. Es gibt daher unmittelbaren Handlungsbedarf.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die
Bundesministerin für Inneres, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen
Entwurf für eine Novelle des Kriegsmaterialiengesetzes zuzuleiten, die
dessen Bewilligungskriterien dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates
betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern vom
8. Dezember 2008 anpasst, ein wirksames und lückenloses System der
Endverbraucherkontrolle - insbesondere durch Vorschreibung eines rechtsverbindlichen
und bestimmte Mindestkriterien erfüllenden Endverbraucherzertifikates -
verankert, die Erteilung einer Bewilligung von der Vorlage eines Endverbraucherzertifikats
abhängig macht, die Übermittlung der Seriennummern nach erfolgtem
Export seitens des Exporteurs an das Bundesministerium sowie die Vorlage einer
Wareneingangsbescheinigung des Endverbrauchers beim Bundesministerium vorschreibt
und den Endverbraucher zur Duldung stichprobenartiger Vor-Ort-Kontrollen
verpflichtet sowie Sanktionen im Falle nicht widmungsgemäßer
Verwendung normiert.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.