1026/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.03.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend erforderliche Waffenhandelskontrolle

 

Der Handel mit Waffen ist nach Meinung vieler ExpertInnen einer der Hauptgründe für Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des internationalen Völkerrechts. Wo Waffenbesitz nicht ausreichend kontrolliert wird, hat die Zivilbevölkerung zu leiden. Waffen tragen nicht nur maßgeblich zur weltweiten Eskalation von Konflikten bei und fordern jährlich ca. 740.000 Todesopfer, sondern verschärfen Konflikte und erschweren deren friedliche Lösung. Sie destabilisieren Gesellschaften, zersetzen Staaten und können die wirtschaftliche und soziale Entwicklung eines Landes hemmen. Die Tatsache, dass der Handel mit Rüstungsgütern (Kriegsmaterial) viel zu diesen schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts beiträgt, findet indes nur wenig Beachtung.

 

Im Kriegsmaterialgesetz (KMG) gibt es jedoch aufgrund laxer Bewilligungskriterien und großen Ermessensspielraums des BMI und aufgrund fehlender Endverbraucher­kontrollen Lücken, die der illegalen Verbringung von Kriegsmaterial in kriegsführende Länder Vorschub leisten: So ist die Vergabe einer Bewilligung nicht an eine wirksame Endverbraucherkontrolle gekoppelt, was heißt, dass nicht überprüft wird, ob die ausgeführten Waffen auch wirklich an den angegeben Käufer und an niemand anderen gelangen. Mangelhafte Endverbraucherkontrolle kann verheerende Folgen haben: Internationale Waffenembargos können so durch Scheingeschäfte umgangen werden, paramilitärische und terroristische Gruppen aufgerüstet werden. Laxe Bewilligungskriterien und schlechte Endverbraucherkontrolle können schlimme Folgen für ganze Regionen haben, und nicht zuletzt gefährlich für regionale und internationale Sicherheitskräfte werden. So könnte z.B. ein zur Friedenssicherung in den Tschad entsandter österreichischer Soldat von der gegnerischen Miliz mit einer österreichischen Waffe angeschossen werden, weil keine hinreichende Endver­braucherkontrolle durchgeführt wurde.

 

Die Schließung dieser Bewilligungslücken im KMG und die Schaffung einer effektiven Endverbraucherkontrolle sind dringend notwendig, um den effektiven Schutz der Menschenrechte, va. in Krisengebieten, sicherzustellen. Es gibt daher unmittelbaren Handlungsbedarf.

 


 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf für eine Novelle des Kriegsmaterialiengesetzes zuzuleiten, die dessen Bewilligungskriterien dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern vom
8. Dezember 2008 anpasst, ein wirksames und lückenloses System der Endverbraucherkontrolle - insbesondere durch Vorschreibung eines rechts­verbindlichen und bestimmte Mindestkriterien erfüllenden Endverbraucherzertifikates - verankert, die Erteilung einer Bewilligung von der Vorlage eines Endverbraucher­zertifikats abhängig macht, die Übermittlung der Seriennummern nach erfolgtem Export seitens des Exporteurs an das Bundesministerium sowie die Vorlage einer Wareneingangsbescheinigung des Endverbrauchers beim Bundesministerium vorschreibt und den Endverbraucher zur Duldung stichprobenartiger Vor-Ort-Kontrollen verpflichtet sowie Sanktionen im Falle nicht widmungsgemäßer Verwendung normiert.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.