1028/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.03.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Aussetzung der Rückschiebungen von AsylwerberInnen nach Griechen­land

 

Die Abschiebung von Asylsuchenden aus Griechenland in Verfolgerländer, chaotische Zustände in den griechischen Asylverfahren sowie Misshandlungen der Asylsuchenden durch die griechische Polizei belegen eindeutig, dass Griechenland sich derzeit nicht mehr an die Flüchtlings- und Menschenrechtskonvention hält. Auch das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte prangern die in Griechenland herrschenden Zustände im Asylwesen an.

 

In Deutschland und in der Schweiz wurden aufgrund erheblicher Mängel bei den Asylverfahren bereits Rückschiebungen nach Griechenland ausgesetzt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht stützt sich dabei auf "ernst zu nehmende Quellen", wonach eine ordnungsgemäße Registrierung als Asylsuchender in Griechenland unmöglich sein könnte. Denn in Griechenland gibt es derzeit weder faire Asylverfahren, wie es nach dem internationalen Flüchtlingsrecht und nach diversen EU-Richtlinien vorgesehen ist, noch gibt es Unterbringung oder Verpflegung mit dem Notwendigsten während des Verfahrens. Oft sind keine DolmetscherInnen bei der Befragung über die Fluchtgründe anwesend und der Zugang zur zentralen Asylbehörde in Athen ist nur an einem einzigen Tag in der Woche möglich.

 

Profil berichtet in seiner Ausgabe Nr. 8 über die menschenunwürdigen Zustände, in denen sich aus Österreich nach Griechenland abgeschobene AsylwerberInnen seitdem befinden. Von Beschimpfungen durch die Polizei, Inhaftierungen, Elektroschocks und fehlender Unterbringung und Verpflegung ist die Rede (profil 22. Februar 2010, S.29). Viele fristen ihre Zeit während des Verfahrens in Elendswohnungen, die zu Wucherpreisen angeboten werden und müssen ihr Essen bei der evangelischen Kirche erbetteln.

 

Aus diesen Gründen sollte Österreich von seinem Selbsteintrittsrecht gemäß Art 3(2) der Dublin-Verordnung für jene AsylwerberInnen, die aus Griechenland zu uns weitergeflüchtet sind, Gebrauch machen und deren Asylverfahren hier in Österreich durchführen. Alles andere hieße, die Menschenwürde der Asylsuchenden sehenden Auges zu gefährden.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Rückschiebungen nach Griechenland im Rahmen des Dublin-Verfahrens so lange auszusetzen, bis dort faire Asylverfahren und menschenwürdige Behandlung von AsylwerberInnen wieder gewährleistet sind und die Prüfung dieser Asylanträge im Rahmen des Selbsteintrittsrechts gemäß der Dublin-Verordnung im nationalen Asylverfahren durchzuführen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.