1031/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.03.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Walser, Brosz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einführung eines bereichsspezifischen Personenkennzeichens für die Bildungsevidenz

 

Des Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat eine „Untersuchung zu Alternativen zur Sozialversicherungsnummer in der Bildungsdokumentation“ in Auftrag gegeben und dem Nationalrat zur Kenntnisnahme übermittelt. Darin wird von Dr. Nikolaus Forgó ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aus datenschutzrechtlicher Sicht am besten wäre, eine bereichsspezifische Personenkennzahl, also eine SchülerInnenmatrikelnummer, für die Bildungsdokumentation einzuführen und im Gegenzug auf die Verwendung der Sozialversicherungsnummer als Personenkennzeichen zu verzichten.

 

In seiner Stellungnahme zur Novelle des Bildungsdokumentationsgesetzes hielt der Datenschutzrat fest: „Dies (die Beibehaltung der Sozialversicherungsnummer als Personenkennzeichen) ist bedauerlich, da aus der Sicht des Datenschutzes (und des E-Government) die Verwendung von bereichsspezifischen Personenkennzeichen anstelle der Sozialversicherung zu bevorzugen wäre.“ Im Februar 2010 wederholte der Datenschutzrat seine Kritik: „Die Verwendung der Sozialversicherungsnummer für Bereiche, die nicht in der Ingerenz der Sozialversicherung liegen, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht abzulehnen und den E-Government-Lösungen des Bundes der Vorzug zu geben.

 

Dennoch besteht das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Beibehaltung der Sozialversicherungsnummer als Personenkennzeichen und argumentiert mit hohen Umstellungskosten. Diese können jedoch nicht genau beziffert werden. Gleichzeitig werden die weiterhin aufrechten  datenschutzrechtlichen Bedenken und die Probleme bei der Zuordnung mehrfach vergebener Sozialversicherungsnummern ebenso ignoriert, wie der Umstand, dass nach wie vor nicht alle SchülerInnen über eine Sozialversicherungsnummer verfügen, und daher eine Vergleichstabelle mit Ersatzkennzeichen und personenbezogenen Daten geführt werden muss.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Einführung einer bereichsspezifischen Personenkennzahl für die Bildungsdokumentation im Sinne der „Untersuchung von Alternativen zur Sozialversicherungsnummer in der Bildungsdokumentation“ vorsieht. Gleichzeitig soll auf die Verwendung der Sozialversicherungsnummer als Personenkennzeichen verzichtet werden.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.