1033/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.03.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Wirtschaft und Menschenrechte

 

 

Wirtschaftliche Entscheidungen haben schwerwiegende Auswirkungen auf die Menschenrechte, z.B. indem sie die Lebens- und Arbeitsbedingungen der ArbeitnehmerInnen beeinflussen. So liegt es auch in der Hand der Wirtschaftstreibenden, ob Kinder- oder Zwangsarbeit geduldet wird, ob absoluter Niedrigstlohn oder menschenwürdiger Lohn gezahlt wird, oder ob Produkte unter gesundheitsschädigenden bzw. gefährlichen Arbeitsbedingungen hergestellt werden. Auch ist bekannt, dass Aktivitäten z.B. von Öl-Gesellschaften oder große Staudammprojekte potentielle Brennpunkte von Menschenrechtsverletzungen sein können und durch diese Projekte ansässige Volksgruppen oft gewaltsam vertrieben bzw. umgesiedelt werden und ihre Existenzgrundlage verlieren.

 

Die im österreichischen Nationalrat vertretenen Parteien bekennen sich ausdrücklich dazu, dass verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln stets auch die Einhaltung menschenrechtlicher Standards mit einzubeziehen hat.

 

Bund, Land und Gemeinden geben in Österreich jährlich ca. 40 Milliarden Euro für öffentliche Güter und Dienstleistungen aus, womit die Bedeutung der öffentlichen Beschaffung für die Wirtschaft sichtbar wird.

Die Herstellung einiger dieser Produkte wie Arbeitsbekleidung, Kaffee, IT-Geräte und dergleichen erfolgt unter menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen in Billiglohn­ländern. Die Debatte um Wirtschaft und deren menschenrechtliche Verantwortung wird derzeit vor allem im Bereich der verantwortlichen Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility) geführt. Gerade die öffentliche Hand sollte jedoch bei der Umsetzung menschengerechter Wirtschaftspolitik und nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster eine Vorbildfunktion übernehmen. Die Bundesregierung wäre mit diesem Bekenntnis zur menschenrechtsgerechten und „fairen“ Wirtschaftspolitik und Beschaffung ein Vorbild für andere Staaten, für Unternehmen und für KonsumentInnen und würde Österreich als Standort für nachhaltige, menschen­rechtsorientierte Wirtschaft etablieren und stärken.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:


„Die Bundesregierung bekennt sich dazu, ihr Wirtschaftsgebaren an der Vereinbarkeit von Menschenrechten und Wirtschaft auszurichten und die Einhaltung menschenrechtlicher Standards zu einem maßgeblichen Kriterium ihrer wirtschaftlichen Entscheidungen und ihrer Beschaffungsaufträge zu machen. “

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.