1034/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.03.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend nationales Anbauverbot für die Gentechnik-Kartoffel "Amflora" von BASF

 

Begründung

 

 

Die europäische Kommission hat am 2. März 2010 den umstrittenen Gentechnik-Erdapfel "Amflora" des deutschen Chemiekonzerns BASF genehmigt. Die Zulassung betrifft den Anbau von "Amflora" und Verwendung der Speisestärke als Futtermittel. Das Zulassungsverfahren für "Amflora" lief seit dem Jahr 1996. Die Kartoffel ist nicht vorrangig zum Verzehr bestimmt, sondern soll Stärke für die Papier-, Garn- und Klebstoffindustrie liefern.

 

Die Zulassung der gentechnisch veränderten Kartoffel "Amflora" ist fahrlässig. Ausgerechnet der Gesundheits-Kommissar ignoriert die Warnungen der Weltgesundheits-Organisation (WHO) und erlaubt den Anbau und Verzehr einer Pflanze, die eine Resistenz gegen zentrale Antibiotika im Kampf gegen die Tuberkulose enthält. Damit stellt der europäische Gesundheitskommissar die Interessen eines Unternehmens an einer Kartoffel für die industrielle Verwertung höher als das Menschenrecht auf Gesundheit. Der Anbau ist auch überflüssig, da es schon konventionelle Sorten mit der gleichen Eigenschaft gibt

 

Bislang ist die Kartoffelbranche in ganz Europa gentechnikfrei. Selbst die sonst industriefreundliche Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA räumt ein, dass die Lebensmittelbranche durch den kommerziellen Anbau und die Weiterverarbeitung von Amflora mit Kontaminationen zu rechnen hat. Nun kommen auf die Kartoffelhersteller erhebliche Zusatzkosten für Tests, Kontrollen und Voruntersuchungen zu.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Gesundheitsminister wird ersucht, umgehend ein nationales Anbauverbot für die Gentechnik-Kartoffel „Amflora“ von BASF zu erlassen.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.