1035/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.03.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Kostenhinweis bei Ausschöpfung pauschalierter Breitbandangebote

 

Im September 2009 hat die Arbeiterkammer die Kosten mobiler Breitbandangebote miteinander verglichen. Die Studie ergibt, dass bei den Handy-Vertragstarifen die Preisunterschiede enorm sind. Passt das Produkt nicht zum Verbraucherverhalten, wird es zudem teuer. Das kann sein, wenn die hohe Datenpauschale nicht ausgeschöpft oder überbeansprucht wird.

Die AK warnt gleichzeitig auch vor den Kosten für den Mehrtransfer. Wer über seine monatliche Datenpauschale kommt, zahlt teils enorm drauf – zehn bis 25 Cent pro zusätzlichem Megabyte. Zum Vergleich: Das Megabyte innerhalb der Pauschale kostet umgerechnet nur 0,1 bis zwei Cent. Manche Anbieter verlangen keine Mehrkosten. Sie drosseln aber die Transfergeschwindigkeit stark, z.B. bei einem Fünf-Gigabyte-Pauschale bereits nach drei Gigabyte. Wertkarten schützen vor überraschenden Transferüberschreitungen, da ein neues Guthaben aktiv vom Konsumenten aufgebucht werden muss.

Es zeigt sich, dass Handyangebote fürs mobile Internet teilweise günstiger sind als Breitbandangebote fürs Festnetz. Ein bis drei Gigabyte im Festnetz schlagen sich im besten Fall mit zehn bis 20 Euro nieder (ohne Grundgebühr), im Mobilnetz sind es vier bis neun Euro. Auffälligster Unterschied dabei: Die Kosten für den Mehrtransfer im Mobilnetz sind empfindlich teurer. Im Festnetz liegen sie bei 1,2 bis 6,6 Cent pro Megabyte, bei mobilen Verbindungen hingegen bei zehn bis 25 Cent pro Megabyte.

Um KonsumentInnen besser vor Mehrkosten zu schützen fordern Arbeiterkammer und GRÜNE, dass Internet-Betreiber unmittelbar vor dem Ausschöpfen der pauschalierten monatlichen Datenmengen ihre KundInnen informieren müssen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ressorts eine Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes zu erarbeiten, wonach Internet-Anbieter dazu verpflichtet werden, ihre KundInnen unmittelbar vor Ausschöpfen der pauschalierten Datenmenge zu informieren.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.