1052/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dolinschek, Mag. Widmann

Kolleginnen und Kollegen

betreffend am Telefon geschlossene Verträge

 

VKI und AK melden tägliche Beschwerden über lästige Werbeanrufe. Oft werden ahnungslose Konsumenten sehr aggressiv dazu aufgefordert, Verträge abzuschließen, etwa bei einer Glücksspieltippgemeinschaft oder gegen Entgelt bei hunderten Gewinnspielelen mitzumachen, oder den Telefonanbieter zu wechseln. Die Informationen über Vertragsbedingungen und Kosten sind meist dürftig und verschleiert, die Anrufer selbst sind mit Detailfragen über den abzuschließenden Vertrag oft überfordert. Mit Tricks wie der Vorgaukelung vermeintlicher Gewinne werden Bankdaten herausgelockt, dass der Konsument einen Vertrag abgeschlossen hat, merkt er erst beim nächsten Kontoauszug.

 

Die Bundesregierung scheint diese Problematik erkannt zu haben und verankerte im Regierungsprogramm, dass „ Verträge, die im Rahmen unerbetener Werbeanrufe geschlossen werden, sollen entweder nichtig, oder bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Kunden schwebend unwirksam sein.“  Bis dato konnte sich die Bundesregierung leider noch nicht zum diesbezüglichen Schutz der Konsumenten durchringen. Zeitliche Verzögerungen in der Umsetzung bedeuten, dass Konsumenten, gerade auch viele ältere Personen, weiterhin das Geld aus der Tasche gezogen werden kann.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz ersucht, dem Nationalrat ehe möglichst eine Gesetzesgrundlage vorzulegen, die vorsieht, dass Verträge, die im Rahmen unerbetener Werbeanrufe geschossen werden, bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Kunden schwebend unwirksam sind.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Konsumentenschutzausschuss empfohlen.

 

Wien, 24. März 2010