1062/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.03.2010
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Entschließungsantrag

Antrag

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

betreffend sinnvolle Sparmaßnahmen für die Budgeteinsparungen 2011

 

 

Laut Mitteilung der Frau Bundesministerin für Justiz müssen im Justizressort 41 Millionen Euro eingespart werden! Davon sollen alleine auf den Strafvollzug 10 Millionen Euro entfallen.

 

Die Tageszeitung „Kurier“ vom 11.03.2010 berichtete dazu folgendes: 

„Budget: Die Regierung will die Ausgaben des Staates massiv kürzen. Die davon Betroffenen wollen das nicht hinnehmen

Sparen ja, aber nicht bei mir!

(…)

Vorgaben

   Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hat Finanzminister Josef Pröll versprochen, 2011 rund 3,6 Prozent weniger als geplant auszugeben. "Ich kann mir nicht vorstellen, wie das gehen soll", klagt Richterpräsident Werner Zinkl. "Wir haben 230 Richter und Staatsanwälte zu wenig, und jetzt nehmen sie uns noch mehr Geld weg." Zinkl stört, dass bei der Justiz vergleichsweise mehr gespart wird als bei der Exekutive. "Ich glaube, die Ministerin hätte die Vorgaben so nicht hinnehmen sollen." (…)“

 

 

Damit gerade im Strafvollzug nicht wieder bei den Justizwachebeamten und damit an der Sicherheit gespart wird, ist es notwendig andere Bereiche im Strafvollzug nach Einsparungspotential zu durchforsten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, bei den geplanten Budgeteinsparungen für das Budget 2011 folgende Einsparungspunkte umzusetzen:

·        Einsparung im Bereich der externen Betreuungen bei Therapien und Freizeitgestaltungen;


·        Senkung der Ausgaben bei der Bundesbetreuungsagentur;

·        Streichung der Lohnkosten für unverschuldet unbeschäftigte Insassen;

·        Reduzierung des „steigenden Komforts“ für Insassen;

·        Einführung eines Selbstbehaltes für die medizinische Versorgung von Insassen;

·        Senkung der Medikamentenkosten – vor allem bei Substitutionsmedikamenten.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.