1066/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.03.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Ing. Westenthaler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Wahlfreiheit für Wirte und Gäste - freie Deklaration zum Raucher- oder  Nichtraucherlokal

 

 
Die gesetzlich festgelegte Übergangsfrist zur Schaffung von getrennten Raucher- und Nichtraucherräumen in der Gastronomie geht zu Ende, und viele Gastwirte haben aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht die Möglichkeit, hier eine klare Trennung in eine Raucher- und Nichtraucherzone vorzunehmen. 
 
Aus diesem Grund muss es solchen Wirten in der Gastronomie möglich sein sich zu entscheiden, ob sie ein reines Raucherlokal oder ein reines Nichtraucherlokal führen wollen. 
 
Das BZÖ spricht sich klar und deutlich gegen eine Verbotspolitik und eine Allmacht des Staates bis in die persönlichen Lebensbereiche jedes Menschen hinein aus - und aus diesem Grund ist es auch die Aufgabe des mündigen Bürgers, sich für ein Lokal zu entscheiden, das ein Nichtraucherlokal ist oder Räume für Nichtraucher bereit hält, um nicht in Kontakt mit Rauchern zu gelangen.
 
Vice versa haben auch Raucher als mündige Bürger des Staates zu akzeptieren, dass ihnen nur wenige Lokale oder Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, wenn sie öffentliche Bereiche oder Lokale aufsuchen und dort rauchen wollen.
 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der den Umbauzwang für die Gastronomie durch eine Regelung ersetzt, die Wirten die Möglichkeit einräumt, ihre Lokale ganz oder teilweise für Raucher oder Nichtraucher zu betreiben und die Wahlmöglichkeit der Gäste durch eine entsprechende von außen erkennbare Deklaration der Lokale gewährleistet.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

 

Wien, am 25. März 2010