1069/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.03.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und anderer Abgeordneter

 

betreffend Verkürzung der Abschreibungsdauer im Tourismus

 

Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft, mit ihrem BIP – Anteil von mehr als 16 % ist einer der wesentlichen Pfeiler der österreichischen Wirtschaft. Sie ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige unseres Landes und auch eine der wachstumsstärksten Wirtschaftssparten.

 

Gerade in Zeiten einer schwächeren Wirtschaft und angesichts ihrer herausragenden wirtschaftlichen Bedeutung für unser Land, bedarf es aber vor allem von Seiten der Politik klare Signale. Auf Grund der hohen Steuerbelastung in Österreich haben österreichische Tourismusbetriebe einen Wettbewerbsnachteil. Tourismusbetriebe, welche auf Grund ihrer Tätigkeit ortsgebunden sind, können nicht in Länder mit niedriger Steuerbelastung ausweichen. Dadurch bleiben Arbeitsplätze und Wertschöpfung im eigenen Land. Um Wettbewerbsnachteile, welche sich auf Grund des Österreichischen Steuerrechts ergeben, gerade in Zeiten wie diesen auszugleichen, müssen steuerliche Anreize gefunden werden, um die Eigenkapitalquote zu erhöhen. In Zeiten der Wirtschaftskrise und auf Grund von Basel III wird es für Tourismusbetriebe mit einer geringen Eigenkapitalquote fast unmöglich, Kredite für dringend notwendige Investitionen zu bekommen.

 

Eine Maßnahme für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Tourismus wäre, die Abschreibungsdauer von Investitionen in Zimmer, Bäder, Klimaanlagen oder Wellnessbereiche entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer zu verkürzen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, indem das Einkommenssteuergesetz dahingehen geändert wird, dass die Abschreibung von Investitionen für Zimmer, Bäder oder Infrastrukturverbesserung entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer möglich ist."

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.