1081/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.03.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Wurm, Schittenhelm, Schwentner, Schenk, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Gleichstellung von Frauen und Männern im Programm Ländliche Entwicklung 2007-2013 (LE 07-13)

 

 

Die Europäische Kommission erklärte im Jahr 1996 Gender Mainstreaming, d.h. die Einbindung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern in sämtliche politische Konzepte und Maßnahmen zum verbindlichen Prinzip ihrer Tätigkeiten. Um das Ziel gleicher wirtschaftlicher Unabhängigkeit für Frauen und Männer zu erreichen, sieht die Kommission seither gemeinsam mit den Mitgliedstaaten vor, Gender Mainstreaming bei der Umsetzung sämtlicher Strukturfonds und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER zu fördern. Zudem hat auch der Bund seit der Einführung des Prinzips der geschlechtergerechten Folgenabschätzung in das Bundeshaushaltsgesetz die geschlechterspezifischen Auswirkungen der in die Programmumsetzung eingebundenen nationalen Kofinanzierungsmittel zu überwachen.

 

Auch für das Österreichische Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 gilt daher auf allen Stufen der Umsetzung das Prinzip der Chancengleichheit und Gleichstellung von Männern und Frauen. In allen Maßnahmen des Programms ist die Förderung von Frauen, Jugendlichen und benachteiligten Gruppen gleichberechtigt vorgesehen. Im Grünen Bericht 2009 über die Situation der österreichischen Land- und Forstwirtschaft heißt es: „Die konkrete Auseinandersetzung mit Chancengleichheit im ländlichen Raum und Integrationsbemühungen für alle sozialen Gruppen stellen die Weichen für eine gesteigerte Lebensqualität und führen letztlich zu mehr Zufriedenheit und BürgerInnennähe. Das Programm LE 07-13 hat die Ressourcen, diese Entwicklungen voranzutreiben. Allerdings wird das bewusste Einbeziehen aller sozialen Gruppen in Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen in den Regionen vielfach nicht mit der dafür erforderlichen Professionalität und Nachhaltigkeit durchgeführt. Angesichts der bestehenden Situation ist es zentral, dass spürbare Akzente – personelle Ressourcen und klar definierte Budgetansätze – dafür zur Verfügung gestellt werden und diese Ziele auch mit Kompetenz, Engagement und Verantwortung umgesetzt werden.“


In der österreichischen Landwirtschaft nehmen Frauen in der Betriebsführung eine bedeutende Rolle ein. Österreich weist mit rd. 40 % die höchste Zahl an weiblichen Betriebsleiterinnen in der EU auf. Frauen sind wichtige Akteurinnen der betrieblichen Diversifizierung und tragen dadurch wesentlich zur sektorübergreifenden ländlichen Entwicklung bei. In den Entscheidungsstrukturen der agrar- und regionalpolitischen Prozesse ist ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis anzustreben. Insbesondere ist das weibliche Potential an Innovation und wirtschaftlicher Leistung in der ländlichen Entwicklung in Österreich zu nutzen und zu fördern. Denn eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums kann ohne entsprechende Mitwirkung der Frauen nicht gelingen. Folgerichtig hat der „Nationale Strategieplan Österreichs für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013“ unter anderem auch die „Förderung des Zugangs von Frauen zum Arbeitsmarkt“ als Kernaktionen herausgehoben und eine besondere gleichstellungspolitische Bedeutung zugeschrieben.

Im Jahr 2008 wurde ein Begleitausschuss zum Programm LE 07-13 eingerichtet, in dem RepräsentantInnen des Bundes und der Länder, der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie von Nichtregierungsorganisationen aus den Bereichen Umwelt, Naturschutz, Gleichstellungspolitik, Jugend- und Behindertenverbände vertreten sind. Im Juni 2009 wurde die Einrichtung einer Arbeitsgruppe betreffend „Maßnahmenkatalog zur besseren Einbeziehung von Frauen und Jugendlichen in regionale und kommunale Entscheidungsgremien im ländlichen Raum und zur verstärkten Einbeziehung in die Projektarbeit“ beschlossen. Inzwischen wurde von dieser Arbeitsgruppe ein Konzept vorgelegt, das Ziele und Arbeitsweise der Gruppe festlegt. Mit der Einrichtung der Arbeitsgruppe und den von dieser zu erarbeitenden Maßnahmenvorschlägen zur Förderung der Chancengleichheit im Rahmen von LE07-13 werden folgende Ziele verfolgt:

 

·        Thematisierung der Chancengleichheit als wichtige regionalpolitische und regionalökonomische Frage

·        Identifikation von Defiziten und Schwachstellen, aber auch von Stärken und guten Praktiken in den Verfahren und Abläufen

·        Verbesserung der Informationsarbeit und des Informationsstandes über die Möglichkeiten, die das Programm LE07-13 im Bereich der Chancengleichheit bietet, insbesondere bei NGOs, die in diesem Bereich aktiv sind, sowie bei anderen relevanten ländlichen AkteurInnen (LEADER-ManagerInnen, LW-Kammern, Wirtschaftskammern, Arbeiterkammern)

·        Erhöhung des Know-hows und der Sensibilität für das Thema Chancengleichheit bei Förderstellen des Bundes und des Landes (z.B. Programm- und Schwerpunktverantwortliche Landesstellen)

·        Stärkung der Position von AkteurInnen im Bereich der Chancengleichheit, insbesondere von potenziellen ProjektträgerInnen, durch gezielte Maßnahmen

·        Ermutigung von (potenziellen) ProjektträgerInnen in den Bereichen Gender Mainstreaming, Frauenförderung und Jugend

·        Erhöhung der Anzahl der Projekte von und für Frauen und Jugendliche(n) durch eine Verbesserung der Voraussetzungen

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der zuständige Bundesminister wird aufgefordert

 

  1. bei allen EU-Fördermaßnahmen darauf zu achten die Chancengleichheit zu unterstützen

 

  1. das Ziel der Chancengleichheit auf allen Stufen des Programms LE 07-13 und nachfolgender Programme umzusetzen und zu gewährleisten, dass Frauen und Männer vom Programm LE07-13 und nachfolgenden Programmen profitieren

 

  1. bei der Programmdurchführung auf die unterschiedlichen Lebenslagen der Geschlechter Bedacht zu nehmen und zu unterstützen, dass Frauen aktiv angesprochen und beraten werden

 

  1. eine begleitende Beobachtung und Evaluierung der Berücksichtigung von Chancengleichheit zu sichern und dafür die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen

 

  1. für die Umsetzung der in der nationalen Strategie formulierten Kernaktionen mit besonderer Bedeutung hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Sorge zu tragen

  2. nach Maßgabe der Möglichkeiten der Programme eine entsprechende Repräsentanz von Frauen bzw. benachteiligten Gruppierungen in agrar- und regionalpolitischen Prozessen zu unterstützen

  3. nach Maßgabe der Möglichkeiten der Programme durch konkrete Maßnahmen eine verstärkte Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung zu fördern

 

  1. die von der im Rahmen des Begleitausschusses des Programms LE07-13 eingerichteten Arbeitsgruppe „Chancengleichheit“ ausgearbeiteten Maßnahmenvorschläge auf ihre Eignung, Chancengleichheit zu prüfen und konstruktiv weiter zu entwickeln

 

  1. spezifische Aus- und Weiterbildungsprogramme für Frauen im ländlichen Raum zu fördern

 

  1. durch geeignete Maßnahmen im Bereich Bildung und Diversifizierung eine Förderung von Frauen zu forcieren

 

  1.  zu unterstützen, dass in allen Gremien der Lokalen Aktionsgruppen von LEADER Frauen ihrem Anteil an der Bevölkerung entsprechend vertreten sind

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.