1095/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am
21.04.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Musiol, Freundinnen und Freunde
betreffend Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt in der Familie durch die Arbeit mit Tätern
Kinder sind in mehrfacher Hinsicht von Gewalt in der Familie betroffen. Zum einen sind sie allzu oft direkt selbst Opfer. Zum anderen sind sie in Familien in denen Gewalt ausgeübt wird, Zeugen und Zeuginnen von Gewalt. Das Miterleben von Misshandlung und Drohungen ist schwer traumatisierend.
Laut Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie waren 2009 allein in Wien rund 4000 Kinder und Jugendliche von dieser Form häuslicher Gewalt betroffen. Nach Dokumentation der Frauenhäuser haben im Jahr 2009 1500 Kinder mit ihren Müttern Zuflucht in einem Frauenhaus gesucht.
Im Kampf gegen Gewalt in Familien und damit zum Schutz von Kindern ist die Arbeit mit den Tätern von immenser Wichtigkeit. Trainingsprogramme für Männer zur Beendigung von gewalttätigem Verhalten in Paarbeziehung und Familie sollten von der Männerpolitischen Grundsatzabteilung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales vernetzt und aktiv gefördert werden. Diese Abteilung sollte als Schnittstelle für das österreichweite Angebot von Anti-Gewalt-Trainings fungieren.
Aus der parlamentarischen Anfragebeantwortung vom 01. 04. 2010 des Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Anti-Gewalt-Trainings geht hervor, dass im Ministerium das Bewusstsein für die Zuständigkeit in diesem Bereich fehlt und es daher auch an proaktivem Handeln diesbezüglich mangelt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Männerpolitische Grundsatzabteilung im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Trainingsprogramme für Männer zur Beendigung von gewalttätigem Verhalten in Paarbeziehung und Familie vernetzt und aktiv fördert.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.