1103/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.04.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gartelgruber, Kickl

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Bevorzugung von Eltern am Arbeitsmarkt

 

Immer wieder wird darüber diskutiert, ob bestimmte Personen bei der Arbeitsplatzsuche aufgrund ihrer sozialen Position bevorzugt werden sollten. So ist die Debatte um verpflichtende Frauenquoten und die sogenannte „positive Diskriminierung“ am Arbeitsplatz keine neue mehr, sondern steht schon seit Jahren immer wieder am Tapet. Auch gibt es diverse politische Gruppierungen, die es für nötig halten, Zuwanderer im öffentlichen Dienst bevorzugt einzustellen.

Findet man es tatsächlich nötig eine bestimmte Gruppe auf dem Arbeitsmarkt bevorzugen, dann jene, die es auch wirklich am Nötigsten haben: So wäre es äußerst wichtig, jene österreichischen Staatsbürger zu bevorzugen, die ein oder mehrere Kinder zu betreuen haben. Eltern sind nicht nur für sich selbst verantwortlich, sonder auch mit der Fürsorge eines Kindes betraut. Sie leisten mit der Erziehung einen wichtigen Beitrag zum Fortbestand der Gesellschaft und gehen damit zudem eine Verpflichtung ein, die Mehrkosten mit sich bringt.

Sieht man sich die Statistiken zur Armut in Österreich an, so muss man mit Erschrecken feststellen, dass gerade im Bereich Alleinerziehender und bei den Kindern im Allgemeinen Armut in Österreich ein manifestes Problem darstellt. So sprechen Statistiken davon, dass 28% aller armutsgefährdeten Personen in Österreich Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren sind. Es muss daher ein Anliegen aller Österreicher und insbesondere der politisch Verantwortlichen sein, diesen Zustand zu bekämpfen und unseren Kindern eine Chance auf eine bessere Zukunft einzuräumen.

Aus diesen Gründen ist es den Freiheitlichen ein Anliegen, dass österreichische Eltern am Arbeitsmarkt bevorzugt werden. Dies würde einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut in Österreich darstellen. Wir fordern daher, dass Arbeitgeber bei der Auswahl neuer Mitarbeiter bei gleicher Qualifikation jenen den Vorzug geben, die Unterhaltspflichten für ein oder mehrere Kinder haben.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, alle erforderlichen rechtlichen Schritte oder Maßnahmen zu setzen, um die Rahmenbedingungen für die Bevorzugung von Stellenwerbern mit Unterhaltspflichten für Kinder im Falle gleicher Qualifikation gegenüber kinderlosen Personen zu schaffen, sofern diese österreichische Staatsbürger sind.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.