1111/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 05.05.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Vilimsky, Mayerhofer, Herbert
und weiterer Abgeordneter

betreffend Einführung der „Digitalen Anzeige“

Anzeigen sollten künftig einfacher und ohne bürokratischen Erfassungsaufwand für die Polizei und Bürger möglich sein.

 

In Österreich steckt die „online-Anzeige“ eher noch in den Kinderschuhen. Die Homepage www.help.gv.at verweist auf www.formularservice.gv.at und bietet so die Möglichkeit eine Diebstahlsanzeige online zu erstatten. Leider ist dieses Service nicht ganz leicht zu finden. Auf der Homepage der BPD Wien so wie auch auf der Homepage der Polizei oder des BMI fehlt jegliche Information darüber.

 

Die Erstattung einer Anzeige wegen Diebstahls auf diesem Weg geht aber nur mit der Bürgerkarte und einem dementsprechenden Lesegerät.

Somit ist dieses Konzept nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung zugänglich.

 

In Deutschland zum Beispiel ist die Erstattung einer „online-Anzeige“ schon etabliert.

Die Zeitung FOCUS berichtete schon in ihrer Ausgabe Nr. 9 (2003) über „Anzeige erstatten per E-Mail“.

„Das Land Brandenburg besitzt seit wenigen Tagen die bundesweit erste Internet-Wache. Die Einwohner von Potsdam bis Frankfurt an der Oder können online Anzeigen erstatten, eine Versammlung anmelden, sich beschweren oder bedanken. „Die Polizisten der rund um die Uhr besetzten Leitstelle bearbeiten fortlaufend die Meldungen“, erklärt Kriminaloberkommissar Mirco Freundt, der im Innenministerium des Landes den neuen Bürgerdienst mit entwickelt hat. Gleich in den ersten Tagen registrierte der Dienst 36 Anzeigen, „alle verwertbar“, freut sich Computerfan Freundt. „Am meisten überraschten“ den 33-jährigen Beamten jedoch die zahlreichen E-Mails voller Lob für den Service „nicht nur aus Bandenburg, sondern selbst aus Hawaii und London“. Das neue Angebot informiert zusätzlich über unfallträchtige Straßen des Landes, warnt, wenn Trickbetrüger unterwegs sind, und schreibt Fahndungen aus.“

Auf dieser Homepage www.internetwache.brandenburg.de können die Bürger jederzeit Informationen einholen, Versammlungen anmelden, Hinweise geben und eben auch unkompliziert eine Anzeige erstatten.

 

 

 

Das Wirtschaftsblatt berichtete am 09.03.2009 folgendes:

Polizei will "Digitale Anzeige"

Eine Vereinfachung der Verwaltung wäre es, könnte die Polizei künftig auch über Internet Anzeigen entgegen nehmen – verschlüsselt mit digitaler Signatur und somit sicher.

„Wir sind bereit, wir könnten jederzeit starten und Anzeigen auch in digitaler Form entgegen nehmen", erklärt Peter Goldgruber, Leiter der Sicherheits- und Verkehrspolizeilichen Abteilung in Wien, anlässlich des E-Days, veranstaltet durch die Wirtschaftskammer Österreich im Gespräch mit dem WirtschaftsBlatt. Einzig fehle es noch am Geld, um auch das Projekt als Programm abbilden zu können und die Polizeibeamten zu schulen.
"Es ist nur noch eine Budgetfrage", sagt Goldgruber, "ob das notwendige Geld vom Finanzminister bewilligt werde." Die technische Infrastruktur, wie PC und Internetzugang, sei vorhanden. Die Polizei würde sich nach Angaben von Goldgruber den Verwaltungsaufwand mit der "Digitalen Anzeige" wesentlich vereinfachen.

Signatur ist Voraussetzung
Wer künftig eine Anzeige, etwa wegen Diebstahl von Fahrrad oder Geldbörsel an die Polizei via Internet schicken will, muss aber im Besitz einer digitalen Signatur sein. Damit wird bestätigt, dass die Person, die eine Anzeige macht, auch wirklich die Person ist, die sie vorgibt zu sein. Die Polizei bestätigt mit einem signierten Antwort-Mail den Eingang der digitalen Anzeige. Ungeachtet dessen bleiben die Rückfragen und Ermittlungen der Polizei vor Ort.

Open end

Über einen konkreten Zeitpunkt, wann die "Digitale Anzeige" eingeführt wird, wollte Goldgruber keine Prognose abgeben.“

 

Somit wäre es in Österreich auch schon möglich die „Digitale Anzeige“ flächendeckend einzusetzen und somit für mehr Bürgerfreundlichkeit zu sorgen. Auch die Exekutive würde davon profitieren, wenn künftig Anzeigen auf maximal unbürokratischem Weg online gemacht werden können. da der Verwaltungsaufwand der Anzeigenaufnahme wegfällt. Bei der Steuererklärung ist dies längst möglich, warum also auch nicht bei polizeilichen Anzeigen.

 

Die „Online-Anzeige“ ist ein taugliches Vehikel für die Minimierung der Bürokratie, Maximierung von Bürgerfreundlichkeit und Effizienz, aber auch zeitlich bestmöglichem Einsatz unserer gut ausgebildeten Sicherheitswachebeamten.

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, zur Entlastung der Exekutivbeamten und für mehr Bürgerfreundlichkeit die „Digitale Anzeige“, die Möglichkeit Anzeigen auch in digitaler Form online bei der Exekutive erstatten zu können, schnellst möglich einzuführen.“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.