1117/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.05.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

 

der Abgeordneten Markowitz, Ursula Haubner, Dr. Spadiut

Kollegin und Kollegen

betreffend Verankerung der SportwissenschafterInnen im MTD-Gesetz

 

Laut Information des Verbandes der Sportwissenschafter Österreichs (VSÖ) haben SportwissenschafterInnen mit ihrer umfassenden universitären Ausbildung die fachliche Kompetenz zur Arbeit an PatientInnen befähigt zu sein. Das beweisen SportwissenschafterInnen seit über 20 Jahren erfolgreich in stationären und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen, wie zum Beispiel in den Bereichen Kardiologie, Psychiatrie, Neurologie und Orthopädie.

Eine entsprechende berufsrechtliche Absicherung durch eine Verankerung im MTD-Gesetz (Medizinisch-Technische-Dienste) erfolgte bis dato nicht, da ein gedeihliches Zusammenarbeiten mit den bestehenden Gesundheitsberufen möglich war. Die Zusammenarbeit mit den bestehenden medizinischen Berufen wie z.B. den PhysiotherapeutInnen erfolgte unter der Prämisse sich gegenseitig zu ergänzen.

 

Aus vielen Briefen und E-Mails, die an sämtliche Abgeordnete zum Nationalrat ergangen sind geht hervor, dass SportwissenschafterInnen, die teilweise schon über 20 Jahre in rehabilitativen Einrichtungen tätig sind, gekündigt werden sollen, weil die Berufsgruppe nicht im Gesundheitsgesetz aufscheint. Dabei handelt es sich österreichweit um geschätzte 300 bis 400 SportwissenschafterInnen, die mit ihrem Spezialwissen in diesem Bereich seit Jahrzehnten zum Wohle und zur Gesundheit der PatientInnen sinnvoll und erfolgreich tätig waren.

 

Im Lichte dieser Ereignisse sollen im MTD-Gesetz klare rechtliche Regelungen für ein Berufsbild und eine Berufsausübung geschaffen werden.

Die vom Bundesministerium geforderten Unterlagen wurden bereits eingebracht. Es handelt sich dabei um ein Positionspapier des VSÖ, den Entwurf zur Änderung des MTD-Gesetzes, sowie einen Entwurf zur Adaptierung des Ausbildungscurriculums. Eine gemeinsame schriftliche Zustimmung der vier Universitätsinstitute für Sportwissenschaften, sowie zahlreiche Unterstützungserklärungen von medizinisch rehabilitativen Einrichtungen sind ebenfalls vorhanden. Darüber hinaus konnte auch eine positive Stellungnahme der Österreichischen Ärztekammer vorgelegt werden.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat so schnell wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine Aufnahme der SportwissenschafterInnen als „sportwissenschaftlich trainingstherapeutischen Dienst“ im Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-technischen Dienste, MTD-Gesetz, vorsieht sowie entsprechende Übergangsbestimmung für die Betroffenen, bis zum Inkrafttreten des Gesetzes, festzulegen.“  

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss beantragt.

 

Wien, am 19. Mai 2010