1119/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.05.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

betreffend soziale und wirtschaftliche Integration von Roma

 

Die meisten der zehn bis zwölf Millionen in Europa lebenden Roma leben unter inakzeptablen Bedingungen und sind sozial ausgegrenzt. In vielen Ländern leben Roma in abgelegenen, oft baufälligen Siedlungen, haben kaum Zugang zum Gesundheitssystem, zu Bildung oder sozialen Leistungen. In Rumänien leben 80% der Roma von 1,5 € pro Tag und nur 60% der Kinder besuchen eine Schule. Die manifeste Armut wird zudem auch noch durch Anfeindungen verschärft, die in den letzten Jahren immer öfter zu brutalen Übergriffen auf Roma Siedlungen zum Beispiel in Italien oder Ungarn geführt hat.

 

Die Europäischen Gemeinschaft hat dieses Problem der eskalierenden Gewalt, der Diskriminierung und Verarmung erkannt und einen gesetzlichen Rahmen geschaffen, um ihre größte ethnische Minderheit zu unterstützen. Dazu hat der Rat die soziale und wirtschaftliche Integration der Roma als einen seiner Schwerpunkte festgelegt und bekräftigt, dass die Mitgliedstaaten und die Europäische Union innerhalb ihrer jeweiligen, sich ergänzenden Zuständigkeitsbereiche gemeinsam für die Integration der Roma verantwortlich sind.

Durch ihr Mandat ist die Europäische Kommission berechtigt, die Verwendung von EU-Strukturfonds durch EU-Mitgliedstaaten zu stimulieren. In der Mitteilung der Kommission vom 7. April 2010 wird ausgeführt: "Die Europäische Union muss sich auf das starke Engagement der EU-Institutionen, der Mitgliedstaaten und internationaler Organisationen sowie die Unterstützung der Zivilgesellschaft stützen, um die soziale und wirtschaftliche Integration der Roma zu verbessern. Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen nationalen, europäischen und internationalen Akteuren kann die Wirksamkeit der vorhandenen Instrumente zur Integration der Roma-Gemeinschaften verbessern. Die Europäische Plattform für die Einbeziehung der Roma und die gemeinsamen Grundprinzipien bilden eine solide Grundlage für die Stärkung dieser Zusammenarbeit. Gemäß dieser Grundprinzipien sollten Roma-Aspekte systematisch in allen einschlägigen europäischen und nationalen Politikbereichen berücksichtigt werden. Strategien, die die Segregation von Roma-Gemeinschaften oder getrennte Wohnviertel, Bildung oder sonstige Dienste für Roma vorsehen, sollten verworfen werden.“

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, Initiativen des Europarates und der Europäischen Union zur Integration der Roma aktiv zu unterstützen und in Zusammenarbeit mit Fachleuten eine Struktur zu schaffen, die den nationalen Roma-Vereinen hilft, Projekte beim EU-Strukturfonds einzureichen – sowie  dem Nationalrat darüber Bericht zu erstatten.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.