1127/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.05.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Erstellung eines Inklusionsfahrplanes für die Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bildungsbereich

 

Der unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat in einer öffentlichen Sitzung am 28. April 2010 einen Entwurf einer Stellungnahme zum Bereich Bildung vorgestellt.

Zur Verwirklichung des Konventionsziels selbstverständlicher Chancengleichheit für alle, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, ist inklusive Bildung umzusetzen.

Derzeit sind Sonderschulen und sonderpädagogische Zentren Teil des österreichischen Grundschulwesens. Daneben gibt es Integrationsklassen im Regelschulsystem. Das Verhältnis zwischen Kindern mit so bezeichnetem  sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine Sonderschule besuchen und jenen in Integrationsklassen beträgt ca. 50% zu 50%. Dieses Verhältnis hat sich seit 2001 nicht geändert. Derzeit ist der Elternwunsch für die Entscheidung zwischen Sonderschule und Integrationsklasse entscheidend.

Je nach Bundesland schwankt die Rate der Kinder, die eine Integrationsklasse besuchen zwischen 32 und 82 %.

Integriert sind vor allem Volksschulkinder mit leichteren Behinderungen, Kinder in der Sekundarstufe 1 und jene mit schweren Behinderungen besuchen überwiegend die Sonderschule. Die Integration in die Regelschule endet per Gesetz derzeit nach der 8. Schulstufe. Im Vorschulbereich gibt es Integrationsbemühungen, jedoch keine Inklusion, wie zuletzt auch an der Vereinbarung zur Kindergartenpflicht deutlich wurde.

Die AbsolventInnenzahlen für Studierende mit Behinderungen sind verschwindend klein, laut Sozialerhebung 2006 sind nicht einmal 1 % der Studierenden laut eigener Definition „behindert“, an knapp der Hälfte der österreichischen Hochschulen – 14 von 37 – gibt es keine Studierenden mit Behinderungen.

Auch an Fort- und Weiterbildungen können Menschen mit Behinderungen vielfach nicht teilnehmen.

Die Konsequenz der mangelnden Inklusion im Bildungsbereich ist eine unzureichende Inklusion in der Gesellschaft. Durch die getrennte Bildung werden vielfach schlechtere Ergebnisse erzielt.

Mangelnde Bildung führt meist dazu, dass Menschen ökonomisch schlechter gestellt sind. Arbeitslosigkeit, Armut und andere Formen der Deprivation sind vielfach die Folge von mangelnder Bildung.


Um Aussonderung und Exklusion zu beenden, bedarf es einer tiefgreifenden Strukturreform des österreichischen Bildungswesens. Dazu  ist es notwendig, einen Inklusionsfahrplan zu erstellen, der die notwendigen Schritte innerhalb eines absehbaren und realistischen Zeitraumes skizziert.

Eine Reform des österreichischen Bildungssystems muss auf Basis menschenrechtlicher Prinzipien erfolgen und sämtliche Prinzipien der UN-Konvention, allen voran Inklusion, umsetzen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.12.2010 den Entwurf eines Inklusionsfahrplanes für die Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bildungsbereich vorzulegen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.