1138/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 20.05.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und weiterer Abgeordneter

 

betreffen den Schutz, die Erhaltung und die Förderung der Kultur als Staatszielbestimmung in der Verfassung

 

Kultur ist das Fundament auf dem unsere Gesellschaft steht und auf das sie baut. Es ist die Aufgabe der Politik dieses zu sichern und zu stärken. Die Kultur in allen ihren Erscheinungsformen bildet die Grundlage für die geistigen und ideellen Dimensionen menschlichen Daseins. Kulturgüter sind Träger von Ideen und Wertvorstellungen, aber auch wirtschaftliche Faktoren.

 

Ohne den Schutz und die Förderung des Staates ist es unmöglich, das kulturelle Angebot in Österreich in seiner ganzen historisch gewachsenen Breite und Vielfalt zu erhalten. Eine staatliche Förderung der Kultur bildet die Grundlage dafür, dass sich die Gesellschaft für eine zusätzliche Förderung von Kunst und Kultur engagieren kann. Der Staat ist für die Bedingungen zuständig, unter denen Kunst und Kultur stattfinden. Dabei hat er keine Zuständigkeit für die Inhalte und Formen, in denen sich Kunst und Kultur in einer Gesellschaft entfalten.

 

Die Erweiterung der Bundesverfassung um den Schutz und die Förderung der Kultur ist ein wichtiges rechtliches und politisches Signal dafür, welchen besonderen Stellenwert der Staat der Kultur einräumt. Über alle Parteigrenzen hinaus soll eine Einigung gefunden werden mit dem Ziel, unsere einzigartige Kulturlandschaft und unsere kulturelle Vielfalt zu schützen, zu erhalten und zu fördern.


Wenngleich sich aus einer verfassungsrechtlichen Verankerung der Kultur keine unmittelbaren Ansprüche ableiten lassen, ist diese dennoch vom Gesetzgeber bei der Auslegung und Anwendung von Gesetzen zu berücksichtigen. Mit einem solchen Schritt kann das Gewicht von Kunst und Kultur verdeutlicht werden, das ihr wegen ihrer fundamentalen Bedeutung für das Individuum, für die Gesellschaft und auch unserer demokratischen Ordnung zukommt. Kulturpolitik ist eine bedeutende politische Querschnittsaufgabe. Kulturelle Bildung ist z.B. eine der besten Investitionen eines Landes.

 

Nachdem Kultur als ideelle Lebensgrundlage des Menschen von Bedeutung ist und das zentrale Identifikationsmoment unserer Gesellschaft darstellt, ist eine Verankerung in unserer Verfassung notwendig.

Die Verankerung der Kultur in der Verfassung könnte einerseits kulturspezifische Verfassungsnormen in einen sinnvollen Zusammenhang stellen und andererseits die Bedeutung der Kultur im politischen Alltag erhöhen. Es würde kulturpolitische Anliegen erleichtern und die staatliche Kulturverwaltung und Kulturförderung stärken.

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine in der Verfassung verankerte Staatszielbestimmung, in der die Republik Österreich für den Schutz, die Erhaltung und die Förderung der Kultur Sorge zu tragen hat, zum Inhalt hat."

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung in den Verfassungsausschuss ersucht.