1159/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 20.05.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Rasinger

Kolleginnen und Kollegen

betreffend die Ermöglichung der Tätigkeit von SportwissenschafterInnen im therapeutschen Bereich

 

 

 

Die geltende Rechtslage ermöglicht SportwissenschafterInnen die Durchführung von Bewegungs- und Leistungstraining ausschließlich an Gesunden.

 

Eine Vielzahl von SportwissenschafterInnen wurden bzw. werden allerdings in Rehabilitationseinrichtungen im Rahmen der Trainingstherapie an PatientInnen eingesetzt, wofür bis dato weder eine Rechtsgrundlage besteht noch die Studienpläne der Universitätsstudien entsprechende Ausbildungsinhalte vorsehen.

 

Nach den geltenden Bestimmungen des MTD-Gesetzes ist die Durchführung der Trainingstherapie an PatientInnen vielmehr vom Berufsbild der PhysiotherapeutIn umfasst und diesen vorbehalten. Auch die geltenden ärzterechtlichen Bestimmungen sehen keine Möglichkeit der Übertragung der Trainingstherapie an SportwissenschafterInnen vor.

 

Die Trainingstherapie als Teil der Bewegungstherapie umfasst die strukturelle Verbesserung der funktional wiederhergestellten Bewegungsabläufe mit dem Ziel, die Koordination, Kraft und Ausdauer durch systematisches Training, aufbauend auf der stabilisierten Primärerkrankung und zur ergänzenden Behandlung von Sekundärerkrankungen, zu stärken. Dies mit dem Ziel, den Wiedereintritt von Krankheiten, Folgekrankheiten, Maladaptionen und Chronifizierungen zu vermeiden.


Trainingstherapie für PatientInnen in Rehabilitationszentren gewinnt zunehmend an Bedeutung. Daher wird es aus gesundheitspolitischer Sicht für wichtig erachtet, eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass ergänzend und unterstützend zu PhysiotherapeutInnen speziell für den Bereich der Trainingstherapie ausgebildete Fachkräfte zur Versorgung der PatientInnen in Rehabilitationseinrichtungen eingesetzt werden können. Davon unbenommen können SportwissenschafterInnen bei sportfähigen Menschen eingesetzt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, unter Einbindung der betroffenen Gesundheitsberufe gesetzliche Regelungen einschließlich Regelungen über eine ergänzende Ausbildung zu schaffen, die das Tätigwerden von SportwissenschafterInnen im Bereich der Trainingstherapie in Zusammenarbeit mit ÄrztInnen und PhysiotherapeutInnen ergänzend und unterstützend ermöglichen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss