1164/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.06.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Thermotransferpapier

 

Um vom zivilrechtlichen Gewährleistungsrecht Gebrauch machen zu können, ist es zumeist notwendig, einen Kassenbeleg vorzulegen, der den rechtlich abgeschlossenen Kaufvertrag nachweist. Da Kassenbelegen auch in vielen anderen Bereichen (Garantie, Versicherungsfälle, etc...) Jahre nach dem tatsächlichen Kauf noch erhebliche Bedeutung zukommen können, empfiehlt es sich, diese stets zu archivieren.

 

In den letzten Jahren haben sogenannte Thermotransferdrucker im Einzelhandel die ursprünglich stark verbreiteten Nadeldrucker fast zur Gänze verdrängt. Der Vorteil dieser Drucker ist es, dass sich damit auch grafische Inhalte abbilden lassen. Leider treten seit geraumer Zeit vermehrt Beschwerden über die stark beschränkte Lebensdauer dieser mit Thermotransferdruckern hergestellten Kassenbelege auf. So verblassen viele Belege schon wenige Monate nach ihrer Ausstellung bis zur Unlesbarkeit. Etwaige aus dem Kauf resultierende Ansprüche, lassen sich in diesem Fall nicht mehr nachweisen, weshalb die KonsumentInnen ihre grundlegensten Rechtsansprüche nicht geltend machen können.

 

Das Problem bei den Kassenbelegen liegt im verwendeten Thermotransferpapier. Zwar ist es technisch ohne weiteres möglich Thermotransferpapier mit einer entsprechenden wärme- und fettbeständigen Beschichtung herzustellen, die einen „Verblassungsschutz“ von 10 Jahren garantiert, auch sind diese Produkte seit Jahren problemlos auf dem österreichischen Markt erhältlich, aber viele Kaufhausketten greifen lieber zu sehr billigen und minderwertigen Papierqualitäten, die keinen entsprechenden Schutz bieten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ressorts ehestens, aber spätestens bis 1. Oktober 2010 einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten, der im Einzelhandel tätige Unternehmen verpflichtet, ausschließlich Thermotransferpapier mit einer garantierten Lesbarkeit von mindestens fünf Jahren zu verwenden.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.