117/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl

und weiterer Abgeordneter

betreffend Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen

In jüngerer Zeit beklagen immer mehr unselbständig Erwerbstätige so genannte Konkurrenzklauseln in ihren Dienstverträgen. Diese Vertragsbestandteile wurden ursprünglich für Fachkräfte aus den Bereichen Technik und Management eingeführt, um unerwünschte Weitergabe von Betriebsgeheimnissen an konkurrierende Unternehmen durch Abwerbung von Fachkräften zu verhindern.

Völlig unverständlich sind solche Klauseln aber in Dienstverträgen gewöhnlicher Arbeitnehmer oder gar von Teilzeitkräften. Neben der Tatsache dass diese Art von Dienstnehmern ohnehin nicht in den Besitz jedweder sensibler Informationen kommt, verhindern Konkurrenzklauseln regelmäßig eine berufliche Weiterentwicklung oder gar das Annehmen einer neuen Stelle, die aufgrund der erworbenen beruflichen Erfahrung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in der selben oder einer verwandten Branche zu finden sein wird.

Deshalb soll die Möglichkeit von Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen drastisch gesenkt werden. Dieses Instrument sollte seiner ursprünglichen Intention entsprechend ausschließlich für hoch qualifizierte Fachkräfte im engeren Sinn möglich sein und darüber hinaus gesetzlich verboten werden. Das wäre nicht zuletzt auch ein erkennbarer Beitrag zur Flexibilisierung des Arbeitsmarkts.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage zuzuleiten, die ein Verbot von Konkurrenzklauseln vorsieht, die die Ausübung des Berufes nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unangemessen einschränkt, und weiters vorsieht, daß Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen künftig nur noch mit hoch qualifizierten Fachkräften vereinbart werden dürfen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.