1176/A(E) und Zu 1176/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.06.2010
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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Rosenkranz und weiterer Abgeordneter

betreffend Erhalt des Weltkulturerbes Wachau

eingebracht in der 69. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 16. Juni 2010 im Zuge der Behandlung von TOP 9, Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (681 d.B.): Europäisches Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung (AGN) in der Fassung der Änderung vom 15. Oktober 2008 (745 d.B.)

Die Wachau ist ein einzigartiges Flusstal Europas, die Region Wachau-Nibelungengau-Kremstal eine einzigartige Kulturlandschaft und ein großer Touristenmagnet. Im Jahr 2000 wurde die Wachau mit dem 33 Kilometer langen Donauabschnitt mit den Stiften Melk und Göttweig und der Altstadt von Krems in die Liste des UNESCO-Weltkultur- und -naturerbes aufgenommen.

Nunmehr ist die Wachau massiv bedroht. Die Verabschiedung der Regierungsvorlage zum Europäischen Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung (AGN) in der Fassung der Änderung vom 15. Oktober 2008 und die Ratifizierung dieses Übereinkommens stellen eine massive Bedrohung der Wachau dar. Experten befürchten leider zu Recht, dass die Ratifizierung des Übereinkommens die Errichtung mehrerer Staustufen und in Folge auch die Errichtung von Kraftwerken in der Wachau bedeutet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie werden aufgefordert, auch künftighin sicherzustellen, dass in der Wachau weder Donau-Staustufen noch Donau-Kraftwerke errichtet werden und es zu keiner Zerstörung des Weltkulturerbes Wachau kommt."