1178/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.06.2010
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Petzner,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Einleitung rechtlicher Schritte durch die Republik Österreich gegenüber der BayernLB hinsichtlich deren Verantwortlichkeit im Fall Hypo Group Alpe Adria

 

 

Seit der Notverstaatlichung der Hypo Group Alpe Adria werden die Hintergründe und Ursachen des Absturzes der ehemals erfolgreichsten Regionalbank Europas beleuchtet. Ermittlungen und Untersuchungen laufen sowohl auf gerichtlicher als auch politischer Ebene. Dabei versucht man in Bayern die Schuld und Verantwortung auf das verkaufende Land Kärnten zu schieben und Schadenersatz mit dem Argument geltend zu machen, sie seien im Zuge der Verkaufsverhandlungen getäuscht worden. Das  Gegenteil ist freilich der Fall: Gutachten, Prüfungen und Aussagen von Experten bestätigen nicht nur, dass die Bayern LB weder getäuscht noch betrogen wurde, sondern die Bayern LB Mitte 2007 auf Basis umfangreicher Due-Dilligence-Prüfungen und Wertgutachten zu einem angemessenen Preis die Mehrheit an der werthaltigen und ertragreichen Hypo Group Alpe Adria erworben hat.

Ab dem Zeitpunkt des Erwerb der Mehrheitsanteile an der Hypo Group Alpe Adria, hatte die BayernLB denn auch die volle Verantwortung für die sechstgrößte österreichische Bank und deren Entwicklung inne.

 

Die Übernahme der Mehrheitsanteile beinhaltet auch das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen, in welcher die Willensbildung der Aktionäre in den Angelegenheiten der Gesellschaft stattfindet. Unter anderem werden in der Hauptversammlung der Aktionäre auch die Mitglieder des Aufsichtsrates gewählt, der als Kontrollorgan der Gesellschaft dient. Von diesem Aufsichtsratsgremium wird wiederum der Vorstand bestellt, der die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft sowie die Geschäftsführung innehat. Sohin hatte die BayernLB als Mehrheitsaktionär zahlreiche Aufgaben und Pflichten im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe Adria übernommen.

 

Tatsache ist jedoch, dass die Bayern LB ihren Aufgaben und Pflichten als Mehrheitsaktionär nicht nachgekommen ist, sondern es zu schweren wirtschaftlichen und personellen Fehlentscheidungen gekommen ist. Hervorzuheben sind ein völlig unkontrolliertes Wachstum, eine unverantwortliche Verdoppelung des Kreditvolumens innerhalb kürzester Zeit, Führungslosigkeit und Entscheidungsunfähigkeit durch ständige personelle Änderungen in der Ebene des Vorstandes der Bank, ungerechtfertigte und gesetzeswidrige Millionen-Abfertigungen, nicht nachvollziehbare milliardenschwere Abschreibungen und Wertberichtigungen sowie einen massive Kapitalflucht in Milliardenhöhe von der Bank durch die vorzeitige und unkoordinierte Veröffentlichung der Ergebnisse eines Asset-Screenings der Wirtschaftsprüfungskanzlei PricewaterhouseCoopers.

 

Diese schweren wirtschaftlichen und personellen Fehlentscheidungen durch den Mehrheitseigentümer Bayern LB führte Ende 2009 dazu, dass der österreichische Steuerzahler durch eine Notverstaatlichung die sich in mehrheitlich deutschem Eigentum befindliche Hypo Group Alpe Adria retten musste, um schweren Schaden für den Finanzplatz Österreich und schwerwiegende Folgen für das Finanzsystem in Österreich, Europa und Südeuropa zu verhindern.  Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang das verantwortungslose Verhalten der Bayern LB und der bayrischen Regierung, welche sich über Wochen hinweg weigerte, einen Beitrag zur Rettung der eigenen Bank zu leisten und damit einen nachhaltigen Schaden für Österreich und das Finanzsystem insgesamt riskierte.

 

Auf Basis der skizzierten Sach- und Faktenlage und vor dem Hintergrund drohender Schadenersatzklagen der Bayern LB gegen ein österreichisches Bundesland, ist es dringende Aufgabe und Verpflichtung der österreichischen Bundesregierung und des verantwortlichen Finanzministers, die Interessen Kärntens und Österreichs zu verteidigen und den Steuerzahler zu schützen, indem jene zur Verantwortung gezogen werden, die für die Pleite der Hypo Group Alpe Adria tatsächlich verantwortlich sind, nämlich die Bayern LB und die Regierung des Freistaates Bayern. Der Bundesminister für Finanzen ist daher aufgefordert, nicht durch gezielte Angriffe die Hypo Group Alpe Adria weiter zu schädigen und deren Wert zu schmälern, damit diverse Großbanken die werthaltigen Teile der Bank möglichst günstig erwerben können, sondern durch die Finanzprokuratur rechtliche Schritte gegen die Bayern LB einzuleiten und Schadenersatz geltend zu machen. Dabei sind insbesondere folgende Fragestellungen zu berücksichtigen und zu klären:

 

 


 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen dem folgend folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Finanzen als Eigentümervertreter der Hypo Group Alpe Adria wird aufgefordert, die Finanzprokuratur zu beauftragen, alle möglichen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber der Bayern LB zu prüfen und die diesbezüglich notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten sowie dem Nationalrat in der Rechtsverfolgung zweckdienlichen Zeiträumen über den Prüfungsstatus zu berichten.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.

 

Wien, am 16.06.2010