1183/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.06.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Vock

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Schaffung einer Verfallsregel im Tiertransportgesetz 2007

 

 

Zur konsequenten Bekämpfung des Schmuggels von Hundewelpen sowie sonstiger Vergehen im Rahmen von Tiertransporten scheint die Möglichkeit, "Gegenstände, die zur Übertretung […] verwendet wurden, und Tiere, auf die sich das strafbare Verhalten bezogen hat, für verfallen zu erklären, wenn zu erwarten ist, dass der Täter sein strafbares Verhalten fortsetzen oder wiederholen wird", eine geeignete Ergänzung zu Geldstrafen darzustellen. Im §40 TSchG ist diese Regelung bereits verankert und würde die Beschlagnahme der betroffene Tiere sowie jener Kraftfahrzeuge ermöglichen, die zum rechtswidrigen Transport dieser Tieren verwendet werden.

 

Aus der Anfragebeantwortung 1727/AB XXIV. GP geht hervor, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes bei illegalen Tiertransporten nur in einzelnen Fällen zum Tragen kommen; Verstöße gegen die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 werden nach den Strafbestimmungen des Tiertransportgesetz 2007 geahndet. Die im Tiertransportgesetz 2007 verankerten Strafbestimmungen über die Verstöße gegen die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 legen derzeit jedoch nur Geldstrafen für Übertretungen fest. Im Sinne einer konsequenteren Bestrafung scheint die Übernahme der Verfallsregelungen aus dem §40 TSchG in das Tiertransportgesetz 2007 zielführend zu sein.

 

Im Sinne des Tierschutzes sollten bei illegalen Tiertransporten insbesondere die betroffenen Tiere geschützt werden, die (Wiederholungs)Täter müssen wirtschaftlich empfindlich geschädigt werden. Beispielsweise beim Zigarettenschmuggel ist die Vorgehensweise, die geschmuggelte Ware zu beschlagnahmen, unbestritten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Gesundheit werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Verschärfung der Strafbestimmungen des Tiertransportgesetz 2007 vorzulegen, um künftig bei illegalen Tiertransporten gemäß Tiertransportgesetz Gegenstände und betroffene Tiere bei Verstößen für verfallen erklären zu können.“

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.