1184/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.06.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

Antrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Weinzinger, Linder

und weiterer Abgeordneter

betreffend Stärkung der Miliz

 

Die dramatische Entwicklung der Einsatzbereitschaft des Österreichischen Bundesheeres in den letzten Jahren und Monaten lässt täglich mehr Zweifel an der Fähigkeit zur Erfüllung der verfassungsmäßigen Aufträge laut werden. Insbesondere die sträfliche Vernachlässigung der Miliz als integraler Bestandteil des österreichischen Bundesheeres führt zu einer massiv eingeschränkten Einsatzbereitschaft.

 

Der Stellenwert der Miliz ist ja bereits grundsätzlich im B-VG und im Wehrgesetz geregelt:

 

"Artikel 79. (1) Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung.  Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten" und im Wehrgesetz:

 

"§ 1. (1) Das Bundesheer als die bewaffnete Macht der Republik Österreich ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten. Die Organisation des Bundesheeres hat den militärischen Erfordernissen für die Erfüllung seiner Einsatzaufgaben zu entsprechen. Die ständig erforderlichen Organisationseinrichtungen (Friedensorganisation) haben den Bedürfnissen des für die Einsatzaufgaben notwendigen Organisationsrahmens (Einsatzorganisation) zu dienen".

 

Nicht umsonst wurde und wird immer wieder bei der Diskussion die intensive Einbeziehung der "Miliz" als immens wichtige Säule für die operative Leistungsfähigkeit  gesprochen. Doch dienen diese pseudo Lippenbekenntnisse der Verantwortlichen meistens nur dem (untauglichen) Versuch der Ruhigstellung der Kritiker.

 

Die Leistungen der Miliz seien hier nur beispielhaft in Form des Berichtes aus dem Weissbuch 2008 dargestellt:


„Dies zeigt sich auch an der Einsatzleistung der Wehrpflichtigen des Miliz- und Reservestandes (seit dem 1. Turnus sihpolAssE/SchE kommen ca. 14 % der eingesetzten Soldaten aus dem Miliz- oder Reservestand) bzw. in deren Anteil an den Auslandseinsätzen der Jahre 2007 und 2008 (insgesamt ca. 31 %, je nach Einsatzraum unterschiedlich zwischen ca. 16 % bei AUCON EUFOR TCHAD/RCA bzw. ca. 60 % bei AUCON/UNDOF).“

 

Zur Zeit ist es aber leider so, dass die Miliz kaum noch Nachwuchs bekommt. Durch die Verkürzung der Wehrdienstzeit auf sechs Monate ist es zu einer de facto Abschaffung der verpflichtenden Milizübungen gekommen, da seitdem das Prinzip der Freiwilligkeit herrscht. Dazu ist das Milizsystem aber nicht attraktiv genug und die Perspektive durch die politische Führung ist geradezu ein Desaster.

Mittlerweile werden fast 70 Prozent der einrückenden Soldaten als Systemerhalter eingesetzt, was sich naturgemäß ebenfalls auf die Motivation für eine mögliche Milizlaufbahnentscheidung auswirkt.

 

Die rein politische Entscheidung der Verkürzung der Wehrdienstzeit auf sechs Monate war ein übereilter Vorgriff auf eine Empfehlung der Bundesheerreformkommission. Diese Verkürzung war nämlich dezidiert als letzte Maßnahme aller Reformempfehlungen ausgesprochen worden. Als Wahlzuckerl und budgetschonende Maßnahme wurde sie nur zu gerne vorgezogen und führte naturgemäß zu einer Zerstörung der Aufwuchsfähigkeit der Milizverbände.

 

Die Offiziersgesellschaft äußert sich dazu wie folgt:

„Die sogenannte  „strukturierte“ Miliz ist mit regionalen Unterschieden bei weitem nicht komplett aufgefüllt und schon gar nicht personell wie ausbildungsmäßig konsolidiert. Die Einheiten sind als solche nicht aufbietbar und könnten erst nach längerer Vorbereitungszeit einfache Einsatzaufgaben übernehmen. Die Einheiten sind auch nicht übungsfähig, um die erforderlichen militärischen Kenntnisse und Fertigkeiten im Verbund einzuüben und zu erhalten. Bekleidung und Mannesausrüstung sind überwiegend nicht mehr am Soldaten. Dazu kommen noch materielle Mängel, wie fehlende Kraftfahrzeuge. (…)Nicht geregelt ist auch der Aufbietungsmodus für die „strukturierte“ Miliz. Insgesamt sind die Voraussetzungen für den Aufbau und den Erhalt der Miliz, vor allem für den Personalersatz, völlig unzureichend. (…)“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, schnellst möglich dafür Sorge zu tragen, dass es zu keiner weiteren Kürzung oder gar Auflösung, sondern zu einer Stärkung und Neuaufstellung der österreichischen Miliz im Sinne einer echten militärischen Reserve für die aktive Truppe und im Rahmen von Milizeinheiten zur Schwergewichtsbildung kommt, dass ein vereinfachtes Aufbietungsverfahren zur raschen Einsatzmöglichkeit der Miliz geschaffen und der Nachwuchs von Milizkräften endlich sichergestellt wird sowie Übungen mit Volltruppe wieder zum „status quo“ werden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss ersucht.