1185/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.06.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gartelgruber

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend die Erstellung einer Studie über die Situation muslimischer Frauen und Mädchen in Österreich

 

Genitalverstümmelung ist kein Problem einzelner afrikanischer Staaten, die Beschneidung von Mädchen betrifft auch junge Frauen in Österreich: In Österreich schwanken die Schätzungen zwischen 2.000 und 8.000 - Frauen, die aus betroffen sind. Gesundheits- und Frauenministerin Im Jahr 2006 wurde hierzu eine Umfrage vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen in Kooperation mit der Österreichischen Ärztekammer und UNICEF Österreich durchgeführt, deren Ergebnisse allerdings mehr als dürftig waren: Demnach lässt sich an zumindest 250 Patientinnen frühere Genitalverstümmelung nachweisen. Die Studie lasse den „vorsichtigen Schluss“ zu, dass in Österreich keine Genitalverstümmelung durchgeführt werde bzw. nicht von hier zugelassenen Ärzten, so die damalige Ressortverantwortliche Maria Rauch-Kallat damals – statt Fakten zu präsentieren wurde also vielmehr gemutmaßt.

 

Auch offizielle Statistiken, wie viele Frauen in Österreich im Namen der Ehre umgebracht werden, fehlen: Die Ehre in islamischen Gesellschaften ist ein wichtiges unverzichtbares "Gut", dessen Verlust im Auge der islamischen Gemeinschaft eine Wiederherstellung verlangt, die je nach Schwere des Vergehens auch nur mit dem Tod der/des Ehrbrecherin/s wiederhergestellt werden kann. In den Augen der Gemeinschaft ist besonders die Tugendhaftigkeit der Frauen Voraussetzung und Garant für die Ehre der Familie. Ein Fehlverhalten, wie z.B. vermutete sexuelle Unmoral, bringt unweigerlich über die ganze Familie Schande und führt zum Verlust der Ehre. Zum Fehlverhalten gehört nicht nur der sexuelle Verkehr außerhalb der Ehe, sondern in manchen Gemeinschaften der bloße Kontakt oder das Gespräch mit einem Nichtfamilienmitglied, ein kurzer Flirt, ein unerlaubter Blick, die freie Wahl des Partners oder auch das Verlassen des Hauses ohne einen männlichen Begleiter.

Dass sich solche Vorfälle auch in Österreich abspielen, wurde durch zahlreiche Medienberichte dokumentiert – konkrete Zahlen zur Häufigkeit fehlen allerdings.


Nicht viel besser stellt sich die Dokumentation von Zwangsheiraten dar, wenngleich eine seitens der Stadt Wien in Auftrag gegebene Studie ergeben hat, dass pro Jahr in Wien mindestens 35 Frauen zwangsverheiratet werden. Die Dunkelziffer ist aber hoch. Betroffen sind vor allem Minderjährige mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die bereits in zweiter oder dritter Generation hier leben, meist sind es Mädchen. Unter dem Druck ihrer Eltern werden sie in deren Heimatland verheiratet. Danach ist ihr Leben nicht mehr so wie früher: Sie müssen ihre Schule verlassen, ihre Lehre abbrechen. Ihre eigenen Bedürfnisse sind nun zweitrangig. Sie haben für ihren Partner und die neue Familie da zu sein. Sie müssen auf Befehl lieben.

Durch die frühe Heirat stellen die Eltern sicher, dass die betroffenen Mädchen jungfräulich heiraten und so die Familienehre gewahrt bleibt. Zwangsheirat ermöglicht aber auch das Nachkommen eines Verwandten: Ist er mit einer Österreicherin verheiratet, so kann er hier leben. Die Personen, die mit einer Österreicherin eine Ehe schließen, haben gleich nach der Heirat die Möglichkeit, durch Familienzusammenführung nachzukommen und einer Arbeit nachzugehen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst werden aufgefordert, eine wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben, bei der die Lebenssituation muslimischer Frauen und Mädchen in Österreich, insbesondere hinsichtlich der Bereiche Zwangsverehelichung, Geschlechtsverstümmelung und Gewalt im Namen der Ehre dokumentiert werden.“

 

In formeller Hinsicht wird Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss beantragt.