1197/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 07.07.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Abgeordneten Huber

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verlässliche Finanzierung der GAP nach 2013

 

Gegenüber den Medien wird von Seiten der politisch Verantwortlichen in Österreich „Stimmung“ für ein Gleichbleiben der Strategie und der Geldmittel für Österreich, in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), nach 2013 gemacht.

 

Von Seiten der EU stellt sich die Sache allerdings anders dar. Bekanntermaßen ändert sich die Berechnung der Betriebsprämie vom „Historischen Modell“ zum Flächenmodell, die Modulation von der ersten in die zweite Säule der GAP soll fallen und für den Bereich der ländlichen Entwicklung dürften insgesamt bis zu 50 % weniger Geldmittel zur Verfügung stehen. Industriekommissar Antonio Tajani möchte dazu die EU-Fördertöpfe der Landwirtschaft und der strukturschwachen Regionen für die Touristik öffnen.

 

Die insgesamt im agrarischen Bereich verbleibenden Mittel sollen dann massiv in Richtung Ostländer der Europäischen Union umgeschichtet werden, sozusagen als weiteres Gegengeschäft dafür, dass vorrangig in Deutschland keine Absiedelung von Wirtschaftsbetrieben in Richtung Osten unterstützt wird.

 

Insgesamt kostet der Gesamthaushalt für die Gemeinsame Agrarpolitik aber bereits zum derzeitigen Zeitpunkt weniger als ein Prozent aller öffentlichen Ausgaben in der EU. Das bedeutet, umgelegt auf Österreich, dass eine gesicherte Finanzierung vorhanden sein muss, auf die sich die Landwirte auch wie bisher verlassen können, sollen nicht wissentlich massive Beeinträchtigungen für die österreichischen Landwirtschaft in Kauf genommen werden.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundeskanzler und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, sich auf allen Ebenen der EU und insbesondere bei Agrarkommissar Cioloş und Präsident Barroso dafür einzusetzen, und gegebenenfalls sämtliche Entscheidungen in sämtlichen EU-Ressorts zu blockieren, dass bei der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013

a.    die finanziellen Agrarmittel nicht zu Gunsten der osteuropäischen Länder umverteilt werden und


b.    die Mittel für den österreichischen Agrarbereich insgesamt in derselben Höhe zur Verfügung stehen, wie für den Zeitraum 2007-2013.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.

 

 

 

 

 

Wien, am 7. Juli 2010